Der liberale Rechtsstaat beruht auf einem einfachen Grundsatz: pacta sunt servanda. Verträge sollen eingehalten, Ansprüche notfalls vor staatlichen Gerichten durchgesetzt werden können.
Doch aus rechtsökonomischer Sicht hat dieses Modell einen blinden Fleck, den verschiedenste Rechtsökonomen in der Vergangenheit präzise herausarbeiteten: Richter sind imperfekte Entscheider.
Sie verfügen nicht über das Wissen, das die Parteien haben. Sie sehen nur selektive Informationen, taktisch gefilterte Darstellungen, unvollständige Beweislagen. Und sie arbeiten unter Ressourcenknappheit. Damit geraten Gerichte in eine Rolle, für die sie strukturell schlecht gerüstet sind: als eine Art Zentralplaner für die Lösung privater Konflikte.
Imperfekte Richter und falsche Anreize
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht den Sachverhalt korrekt erkennt und sanktioniert, ist begrenzt. Informationsasymmetrien, komplexe Transaktionen, soziale Erwägungen und richterliche Fehlbarkeit führen dazu, dass selbst pflichtgetreues Verhalten im Prozess unterliegt – und opportunistisches Verhalten sich lohnt.
Damit verschiebt sich der eigentliche Anreizmechanismus: die Vertragsparteien richten ihr Verhalten nicht nur an der materiellen Rechtslage aus, sondern an der Erwartung richterlicher Fehler und prozessualer Zufälligkeiten.
Hinzu kommt: Das System der Ziviljustiz erzeugt externe Kosten. Die Parteien tragen Gerichts- und Anwaltskosten, aber der Steuerzahler finanziert Infrastruktur und den Justizapparat. Private Konflikte werden somit teilweise kollektiv subventioniert. Das schwächt den Anreiz, Konflikte effizient und einvernehmlich zu lösen.
Aus liberaler Perspektive ist dies problematisch:
- Das Verursacherprinzip wird verletzt – Dritte zahlen für Konflikte, die sie nicht verursacht haben.
- Das staatliche System verdrängt private Ordnungslösungen, statt sie zu ergänzen.
- Richter werden in eine Rolle gedrängt, die sie strukturell überfordert.
Zentralplanungsproblem der Justiz
Das Zentrum des Problems ist letztlich ordnungstheoretisch:
Ein Zentralplaner – ob Sowjetbeamter oder Richter – kann nicht alle relevanten Informationen haben, die dezentrale Akteure haben. Gerichte entscheiden in einem Setting, in dem Wissen verstreut, subjektiv und schwer artikulierbar ist.
Die Parteien kennen:
- informelle Absprachen,
- Branchenstandards,
- zukünftige Geschäftspläne,
- ihre wahren Präferenzen und Opportunitätskosten.
Der Richter kennt all das nicht. Er muss aus einem Ausschnitt an Informationen eine möglichst rechtskonforme Entscheidung formen. Genau hier zeigt sich das klassische Problem der Zentralplanung in rechtlicher Form: die Wissens- und Informationsbegrenzung staatlicher Instanzen.
Der liberalen Ordnungstheorie zufolge sollte der Staat deshalb Rahmenbedingungen schaffen, in denen dezentrale Konfliktlösung systematisch begünstigt wird – statt selbst zum Standardinstrument der Konfliktbeilegung zu werden.
Konfliktkosten und institutionelles Versagen
Konflikte sind nicht nur unangenehm, sie sind auch ökonomisch hochgradig teuer. Konfliktforschung und Unternehmensstudien zeigen:
- Ein zweistelliger Prozentsatz der Arbeitszeit in Unternehmen entfällt auf Konfliktbewältigung und Reibungsverluste.
- Führungskräfte verbringen einen erheblichen Teil ihrer Woche mit Eskalationen, Abstimmungen und „Schadensbegrenzung“.
- Ungelöste Konflikte verursachen Produktivitätseinbußen, Fluktuation, Krankheitsstände, Kundenverluste und Imageschäden.
Ein erheblicher Teil dieser Konflikte landet – direkt oder indirekt – im Rechtssystem: in Form von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oder langwierigen Vertragsprozessen.
Wenn diese Konflikte primär über Gerichte ausgetragen werden, kumulieren sich drei Effekte:
- Hohe direkte Kosten für Parteien und Steuerzahler.
- Fehlanreize durch teilweise externalisierte Kosten der Rechtsdurchsetzung.
- Ineffiziente Ergebnisse, weil die jeweils relevanten Informationen nicht vollständig in die Entscheidung einfließen.
Aus liberaler Sicht ist das ein institutionelles Problem, kein individuelles Versagen einzelner Richter. Die Struktur der Konfliktbeilegung ist falsch angelegt.
Aus rechtsökonomischer Perspektive sei noch ergänzt: Coase zeigte in The Problem of Social Cost, dass Konflikte immer wechselseitig sind und nicht allein durch die moralische Frage „Wer hat Schuld?“ gelöst werden können, sondern durch die ökonomische Frage, welche Regelung den größeren Gesamtschaden vermeidet.
Mediation als liberale Alternative
Mediation setzt genau dort an, wo Gerichte strukturell an Grenzen stoßen:
- Sie belässt die Verantwortung für die Lösung bei den Parteien.
- Sie nutzt das dezentrale Wissen der Beteiligten.
- Sie reduziert Transaktions- und Durchsetzungskosten.
In einer Mediation offenbaren die Parteien ihre tatsächlichen Interessen – nicht nur ihre prozessualen Maximalpositionen. Sie können kreative Lösungen entwickeln, die kein Gericht verordnen könnte: angepasste Zahlungsmodalitäten, langfristige Lieferbeziehungen, Modifikationen des Vertrags, neue Formen der Kooperation.
Aus rechtsökonomischer Sicht sprechen mehrere Punkte für Mediation:
- Bessere Informationsnutzung: Das relevante Wissen bleibt bei den Parteien und kommt – anders als im Gerichtsverfahren – als Ressource zum Einsatz, nicht als taktisches Druckmittel.
- Richtige Anreize: Die Parteien tragen die Konfliktkosten in voller Höhe. Es gibt keine verdeckte Subvention durch die Allgemeinheit. Das stärkt den Anreiz, zügig zu einer Einigung zu kommen.
- Geringere externe Effekte: Private Konflikte belasten nicht länger den Steuerzahler. Das Verursacherprinzip wird gestärkt.
- Beziehungsorientierte Lösungen: Gerichtsverfahren sind auf Entscheidung, nicht auf Beziehungserhalt ausgelegt. Mediation kann – gerade im Vertrags- und Arbeitsrecht – Beziehungen stabilisieren, statt sie zu zerstören.
Empirisch zeigt sich: Mediationen sind in der Regel deutlich schneller und kostengünstiger als Gerichtsverfahren. Wo sie systematisch eingesetzt werden (etwa im Bereich Jugendstrafrecht oder im Unternehmenskontext), zeigen sich hohe Einigungsquoten und nachhaltigere Lösungen.
Ordnungspolitische Konsequenz: Rückzug des Staates aus privaten Konflikten
Für eine liberale Ordnungspolitik ergibt sich daraus eine klare Leitlinie: Der Staat soll Rechtsrahmen und Durchsetzbarkeit von Verträgen garantieren, aber er sollte sich weitgehend aus der Erstinstanz privater Konfliktlösung zurückziehen.
Konkrete Implikationen:
- Mediation vor Gericht als ordnungspolitische Leitidee: Nicht als staatliche Zwangsstufe, sondern als normativer Standard: Private Streitparteien werden ermutigt, zunächst alle dezentralen Optionen zu nutzen – insbesondere Mediation –, bevor sie auf staatliche Gerichte zurückgreifen.
- Stärkung privater Konfliktinstitutionen: Verbände, Kammern, Branchenorganisationen und spezialisierte Mediationsstellen können als glaubwürdige, dezentrale Konfliktforen fungieren. Sie kennen Marktstandards und Branchenrealitäten besser als staatliche Gerichte.
- Kostenwahrheit herstellen: Gerichtliche Konfliktlösung sollte ihre wahren Kosten widerspiegeln. Subventionierte Prozessführung durch allgemeine Steuermittel verzerrt die Wahl zwischen Gericht und Mediation zulasten privater Lösungen.
- Richterliche Rolle schärfen: Richter sollten sich auf jene Bereiche konzentrieren, in denen nur der Staat legitim entscheiden kann: Verfassungsfragen, Grundrechte, Strafrecht, Präzedenzfälle von grundsätzlicher Bedeutung. Im Massengeschäft privater Vertragskonflikte sind sie strukturell überfordert und ineffizient.
Fazit: Ein liberaler Weg für Konfliktlösung
Die Erkenntnis ist unbequem, aber klar: Der klassische Weg über staatliche Gerichte ist für viele private Konflikte weder effizient noch liberal. Wenn Richter als imperfekte Entscheider agieren, auf unvollständigem Wissen basierend und teilweise von falschen Anreizen gesteuert, dann muss eine liberale Ordnung nach Alternativen suchen.
Mediation ist eine solche Alternative – nicht als „weiches“ Instrument für harmoniesüchtige Idealisten, sondern als rechtsökonomisch überlegene, dezentrale Lösung. Sie stärkt:
- die Privatautonomie,
- das Verursacherprinzip,
- und die Fähigkeit der Bürger, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln.
Eine liberale Reformagenda zur Konfliktlösung könnte deshalb in einem Satz zusammengefasst werden: weniger Ziviljustiz, mehr private Ordnung – und Mediation als Leitinstrument einer freien Gesellschaft.
Literaturhinweise (Auswahl)
- Christmann, Robin: Vertragliche Anreize und die Fehlbarkeit des Richters: Der ungewisse Gang vor Gericht und sein Einfluss auf eine Verhaltenssteuerung im BGB-Vertragsrecht, Diskussionspapier Nr. 133, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, 2013.
- Coase, Ronald: The Problem of Social Cost, Journal of Law and Economics 3 (1960), 1–44.
- Fédération Suisse Médiation: Mediationspreis, https://www.mediation-ch.org/mediation/mediationspreis
- Hiersche, Brigitte: Konflikte und Konfliktkosten in Unternehmen, Diplomarbeit, 2003.
- Kanning, Uwe P. et al.: Konfliktkosten durch kontraproduktives oder betriebsschädigendes Verhalten, 2013.
- Mises, Ludwig von: Die Wirtschaftsrechnung im sozialistischen Gemeinwesen, 1920.
- Weidner, Wolfgang: Konfliktkosten im Unternehmen – Ihre Chance als Wirtschaftsmediator, Kanzleiführung professionell, 2005.



