Die Schweiz hat 2026 das viertwettbewerbsfähigste Steuersystem unter den 38 OECD-Ländern. Das zeigt der Index der internationalen Steuerwettbewerbsfähigkeit 2026 der Tax Foundation, der in der Schweiz vom Liberalen Institut mitherausgegeben wird. Mit 86,8 von 100 Punkten (Vorjahr: 87,1) hält die Schweiz ihren Rang. Unter den 27 europäischen OECD-Ländern liegt sie auf Platz 3.
Zum 13. Mal in Folge erweist sich Estland als das Land mit dem wettbewerbsfähigsten Steuersystem. Dahinter folgen Lettland und Neuseeland. Die Schlusslichter bilden Italien, Kolumbien und Frankreich.
Der Index vergleicht die OECD-Länder anhand von über 40 Variablen. Massstab sind zwei Kriterien: Wettbewerbsfähigkeit und Neutralität. Ein wettbewerbsfähiges Steuersystem hält die Grenzsteuersätze tief und vertreibt damit weder Investitionen noch Arbeitsplätze. Ein neutrales Steuersystem erhebt seine Einnahmen mit möglichst wenigen Verzerrungen: Es bevorzugt weder den Konsum gegenüber dem Sparen noch einzelne Branchen gegenüber anderen. Ein gutes Steuersystem gleicht einem guten Schiedsrichter: Man bemerkt es kaum, und es greift nicht ins Spiel ein.
Wo die Schweiz glänzt
Die Schweiz belegt bei den grenzüberschreitenden Steuerregeln Platz 2, bei den Verbrauchssteuern Platz 4, bei den Unternehmenssteuern Platz 7 und bei den Einkommenssteuern Platz 9. Gelobt werden unter anderem:
- ein kombinierter Gewinnsteuersatz von 19,5 Prozent, deutlich unter dem OECD-Durchschnitt von 24,2 Prozent;
- die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne auf Aktien;
- ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen mit 110 Ländern;
- der Verzicht auf sogenannte CFC-Regeln, mit denen andere Staaten Gewinne ausländischer Tochterfirmen zusätzlich besteuern. Neben der Schweiz verzichtet in der OECD nur Costa Rica darauf.
Die Ränge sind mit unserem Beitrag zum Vorjahr nur bedingt vergleichbar, weil die Tax Foundation ihre Methode angepasst und die Vorjahre neu berechnet hat.
Der Klotz am Bein: Steuern auf die Substanz
In einer Kategorie gehört die Schweiz zu den Schlusslichtern: Bei den Vermögens- und Substanzsteuern landet sie auf Platz 36 von 38. Sie ist eines von nur vier OECD-Ländern mit einer allgemeinen Vermögenssteuer, zusammen mit Kolumbien, Norwegen und Spanien. Hinzu kommen kantonale Kapitalsteuern auf dem Eigenkapital von Unternehmen, je nach Kanton Handänderungssteuern auf Liegenschaften sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern und schliesslich die Stempelabgaben des Bundes: 1 Prozent auf neu ausgegebenem Eigenkapital (über einer Freigrenze von 1 Million Franken) und eine Umsatzabgabe auf dem Handel mit Wertschriften.
Auch die Verrechnungssteuer fällt ins Gewicht: Mit 35 Prozent auf Dividenden und Zinsen erhebt die Schweiz den höchsten Satz dieser Art in der OECD. Und Unternehmen dürfen Verluste nur während sieben Jahren mit späteren Gewinnen verrechnen; einen Rücktrag auf frühere Gewinne kennt die Schweiz nicht.
Die Vermögenssteuer zeigt das Grundproblem besonders deutlich. Sie wird jedes Jahr fällig, ob das Vermögen etwas abwirft oder nicht. Das ist, als müsste ein Bauer jedes Jahr einen Teil seines Saatguts abliefern, unabhängig davon, wie die Ernte ausgefallen ist. Wer spart, investiert oder ein Familienunternehmen aufbaut, wird dafür Jahr für Jahr zur Kasse gebeten – auf Geld, das bereits als Einkommen versteuert wurde. Was als Steuer auf «die Reichen» daherkommt, trifft in Wahrheit das Kapital, das Arbeitsplätze und Löhne erst möglich macht.
Was die Schweiz besser machen müsste
Die Schweiz verdankt ihren Spitzenplatz nicht zuletzt dem Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen. Er diszipliniert die Politik und lässt Bürger und Unternehmen mit den Füssen abstimmen. Damit sie im Ranking weiter vorrücken kann, drängen sich folgende Reformen auf:
- Vermögenssteuer senken und idealerweise ganz abschaffen. Sie ist der grösste einzelne Schwachpunkt im internationalen Vergleich.
- Kapitalsteuer auf Unternehmen abschaffen oder zumindest vollständig an die Gewinnsteuer anrechnen. Eigenkapital macht Firmen krisenfest – es sollte nicht besteuert werden.
- Stempelabgaben streichen. Emissions- und Umsatzabgabe verteuern Firmengründungen, Kapitalerhöhungen und den Finanzplatz.
- Verrechnungssteuer senken oder abschaffen. Der international höchste Satz schreckt ausländische Investoren ab und bindet Kapital in Rückforderungsverfahren.
- Verluste unbefristet verrechnen lassen und einen Verlustrücktrag einführen. Besteuert werden sollte der Gewinn über die Jahre, nicht das zufällige gute Jahr.
- Handänderungs-, Erbschafts- und Schenkungssteuern abschaffen, wo die Kantone sie noch erheben.
- Den Steuerwettbewerb verteidigen – gegen Harmonisierungsdruck von aussen wie von innen.
Ein Spitzenplatz ist keine Garantie für morgen. Wer auf den Lorbeeren ausruht, wird von Ländern wie Estland oder Lettland überholt, die ihre Systeme konsequent vereinfachen. Die Schweiz hat es in der Hand.



