Nicht nur vor der Küste Ostafrikas wird derzeit schweres Geschütz gegen Piraten aufgefahren. Ein schwedisches Gericht hat im April die vier Betreiber der Website «The Pirate Bay» in erster Instanz zu einer einjährigen Haftstrafe sowie einer Schadensersatzstrafe von 30 Millionen Schwedischen Kronen (4,14 Millionen Schweizer Franken) verurteilt. Anders als im Fall der kriminellen Seeräuber Somalias wird den schwedischen «Piraten» nur Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Das hohe Strafmass gegen Betreiber einer Website zeigt, dass im heutigen Informationszeitalter die Gesetzgebung im Bereich des Urheberrechts überdacht werden sollte — nicht nur in Schweden.
Heute sind MP3-Player gang und gäbe, auf denen sich bis zu 30’000 Songs speichern lassen. Geht man — sehr vorsichtig geschätzt — davon aus, dass bei einem offiziellen Downloadanbieter ein Musikstück durchschnittlich 1 Schweizer Franken kostet, wird offensichtlich, dass nur äusserst wohlhabende Musikliebhaber es sich leisten können, ihre Abspielgeräte auf strikt legale Weise mit Musik zu füllen. Alle anderen mobilen Musikhörer dürften sich somit wohl ab und zu auch Lieder aus illegalen Quellen beschaffen. So hat dann auch eine Studie von JupiterResearch vom Juli letzten Jahres ergeben, dass ein Fünftel aller Europäer sogenannte Filesharing-Netzwerke benutzen.
Eines der populärsten Filesharing-Netzwerke ist BitTorrent. Die Website «The Pirate Bay» schafft Zugang sowohl zu legalen wie auch illegalen Daten — Musik, Videos, Software — im BitTorrent-Netzwerk, ohne selber aber irgendwelche Daten zur Verfügung zu stellen. Bis letzten November haben über 25 Millionen Menschen «The Pirate Bay» verwendet.
Obwohl die jeweilige Rechtslage in jedem Land unterschiedlich ist, befinden sich Nutzer von Filesharing-Netzwerken bestenfalls in einer rechtlichen Grauzone; das Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material ist in den meisten Jurisdiktionen verboten. Wer aber über das BitTorrent-Netzwerk eine Datei herunterlädt, bietet meist gleichzeitig auch Teile dieser Datei anderen Nutzern des Netzwerks an.
Der illegale «Handel» mit urheberrechtlich geschütztem Material findet also viel intensiver statt als der Diebstahl von und die Hehlerei mit physischem Eigentum. Die «Täter» sind dabei meist junge und rechtschaffene Menschen. Der Grund, warum sie im Internet plötzlich kriminell werden, liegt in vielen Fällen wohl daran, dass sie ihre Taten nicht als kriminell empfinden. Schliesslich besteht ein prinzipieller Unterschied dazwischen, ob sie etwa ihrem Banknachbarn einen Schreibstift stehlen oder ob sie einer Plattenfirma ein Musikstück «stehlen». Während dem Banknachbarn nach der Tat ein Stift fehlt, wird der Plattenfirma durch das Herunterladen oder Anbieten eines Lieds gar nichts weggenommen. Oder in anderen Dimensionen gesprochen: Während echte Piraten die Leben und das Eigentum der von ihnen angegriffenen Schiffsbesatzung bedrohen, bedrohen «Internetpiraten» weder das eine noch das andere der Plattenfirmeninhaber.
Es ist nicht die Aufgabe eines liberalen Rechtssystems, ein Geschäfts- oder Vertriebsmodell einer Plattenfirma oder irgendwelche Sonderinteressen zu schützen. Vielmehr sollte es das Ziel jedes Rechtssystems sein, jeder Person ein Leben in Freiheit zu garantieren und ihr — physisches — Eigentum zu bewachen.
Gerade heute ist es freilich populär, von rechtsphilosophischen Grundsätzen abzuweichen und staatliche Rettungspakete für alles und jeden zu schnüren. Und schon seit Jahrzehnten geht ein Gespenst um in den Wirtschaftswissenschaften, das Gespenst, das behauptet, dass der Schutz des Urheberrechts Innovationen und die Schaffung geistiger Inhalte fördere und damit einen wirtschaftlichen Nutzen bringe. Dieser Sicht widersprechen die US-amerikanischen Ökonomen Michele Boldrin und David K. Levine von der Washington University in St. Louis in ihrem 2008 erschienenen Buch Against Intellectual Monopoly. Darin weisen Boldrin und Levine darauf hin, dass es keine Beweise dafür gibt, dass ein staatlich garantiertes geistiges Monopol Innovationen und die Schaffung von geistigen Inhalten fördere. Vielmehr würden die Nutzniesser von geistigen Monopolen — wie die Nutzniesser von konventionellen Monopolen — überhöhte Preise verlangen und somit die Wohlfahrt reduzieren.
Against Intellectual Monopoly selber ist bei Cambridge University Press in Druckform erschienen. Gleichzeitig kann man die 325 Seiten aber auch ganz legal auf der Website von Levine herunterladen. Das gedruckte Buch wird wohl nicht zum Bestseller werden. Das läge aber weniger daran, dass es frei im Internet verfügbar ist, sondern dass es sich um ein akademisches und anspruchsvolles Werk handelt.
Boldrin und Levine weisen aber auf ein anderes Buch hin, welches trotz freier Verfügbarkeit im Internet zu einem Bestseller wurde: Der 9/11 Commission Report wurde am 22. Juli 2004 von der US-amerikanischen Regierung ohne Urheberrechtsbeschränkungen ins Internet gestellt. Am gleichen Tag erschien eine vom Verlag W.W. Norton herausgegebene gedruckte Fassung des Reports. Zwei Wochen später veröffentlichte der Verlag St. Martin’s in Zusammenarbeit mit der «New York Times» ein Buch, in welchem neben dem Report auch Artikel und Analysen von Autoren der «New York Times» abgedruckt waren. Beide Bücher landeten auf der Bestseller-Liste der «Washington Post», die Version von W.W. Norton auf dem ersten und jene von St. Martin’s auf dem achten. Dies, obwohl der Report 6,7 Millionen Mal im Internet heruntergeladen wurde. Dieses Beispiel illustriert auch das ökonomische Konzept des «first-mover advantage». W.W. Norton erhielt den Report bereits bevor er ins Internet gestellt wurde, während St. Martin’s erst am 22. Juli darauf zugreifen konnte.
Ähnliche Beispiele lassen sich in allen Branchen finden, in denen das heutige Urheberrecht zieht. Das Debutalbum der englischen Band Arctic Monkeys verkaufte sich in Grossbritannien Ende Januar 2006 schneller als alle anderen Musikalben seit 1992. Dies obwohl die Band frühere Aufnahmen von den meisten Liedern, die sich auf dem Album befanden, bereits Anfang 2005 frei ins Internet stellte und obwohl das endgültige Album im Dezember 2005 — auf illegalem Wege — seinen Weg ins Internet fand.
Ferner haben in den USA einige Fernsehstationen damit begonnen, die einzelnen Folgen solcher TV-Serien wie etwa «South Park» Minuten nach der Erstausstrahlung auf ihren offiziellen Websites frei verfügbar zu machen. Einnahmen erzielen sie durch Werbeunterbrechungen, die deutlich kürzer sind als die Unterbrechungen am TV.
Welche Arten von Vertriebsmodellen sich Unternehmen ausdenken würden, wenn es kein Urheberrecht gäbe, darüber kann nur spekuliert werden. Vorstellbar sind etwa auch integrierte Vertriebsmodelle von geistigem Inhalt, der durch Kopierschutzmassnahmen geschützt ist und nur mit bestimmten Lesegeräten verwendet werden kann. Der Erfolg des E-Book-Lesegeräts «Kindle» von Amazon.com ist nur ein Beispiel eines Modells mit riesigem Potential. Wenn Kopierschutzmechanismen mit «first-mover advantages» kombiniert werden, bestehen auch ohne Urheberrecht grosse Profitmöglichkeiten.
Dass es aber bereits heute erfolgreiche Ansätze zur Verbreitung von geistigen Inhalten gibt, die sich nicht auf das Urheberrecht stützen, zeigt, dass es nicht das Urheberrecht ist, welches die Schaffung und den Vertrieb von geistigen Inhalten vorantreibt. Vielmehr ist es die Marktkonkurrenz — wie natürlich auch die Freude an der Kreativität —, die Autoren, Künstler und Unternehmer zu immer neuen Produkt-, Prozess- und Vertriebsinnovationen drängt, die ihnen einen komparativen Vorteil verschaffen.
Zu viele Unternehmen versuchen aber noch immer, sich durch staatlichen Schutz des Urheberrechts bzw. die Durchsetzung desselben einen Vorteil zu verschaffen. Der Prozess gegen die vier Betreiber von «The Pirate Bay» dürfte damit nicht der letzte seiner Art gewesen sein. Trotzdem gehören die vier schwedischen «Piraten» auf freien Fuss gesetzt, denn die Bestrafung harmloser Betreiber von Websites ist illegitim, illiberal und unnötig.
Matthias Jenny ist assoziierter Forscher des Liberalen Instituts.