Facetten des Liberalismus lehnen den Staat nicht ab, sondern erachten ihn als fundamentale Institution für ein gedeihliches und friedliches Zusammenleben. Aber es soll nicht irgendein Staat sein, er soll sich nicht alles anmassen. Er sollte den Rahmen setzen und Spielregeln definieren; wie in einem Fussballspiel sollte er Schiedsrichter sein und die Regeln durchsetzen, aber nicht selber dem Ball nachjagen. Zudem sollte er sicher keine Beine stellen, er sollte den Spielfluss nicht behindern und er sollte nicht unnötig eingreifen.
Als Staatsaufgaben liessen sich folgende Aufgaben definieren: (1) Die Gewährung der äusseren Sicherheit — dazu gehören Aussenpolitik und Sicherheitspolitik. (2) Die Gewährung der inneren Sicherheit — also Schutz von Leib und Leben, aber auch Schutz des Privateigentums. (3) Die Sicherstellung einer gewissen Infrastruktur — vor allem dort, wo sich eine private Bereitstellung als schwierig erweist. (4) Eine (nicht überbordende) Rechtsordnung, etwa eine Verfassung zur Sicherung von Freiheit und Privateigentum. (5) Eine Geldverfassung, weil ein verlässliches Geldsystem für eine freie Ordnung unerlässlich ist. (6) Die Sicherung des Wettbewerbs, um das Entstehen von Monopolen, die Marktmacht ausüben, zu verhindern; im Zentrum steht dabei der Abbau von Marktzutrittsbarrieren. (7) Eine Mindestsicherung für die Schwächsten; der Staat muss zumindest einspringen, wenn die individuelle oder privat organisierte Hilfe versagt. (8) Die Sicherung der Akzeptanz der freiheitlichen Ordnung, die nur gelingt, wenn viele Menschen am Wachstum teilhaben können; sonst droht in der Demokratie die Abschaffung von Marktwirtschaft und Rechtsstaat.
Es versteht sich von selbst, dass eine Überinterpretation der Staatsaufgaben für eine funktionierende Marktwirtschaft genauso schädlich wäre wie ihre völlige Vernachlässigung.
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