Der Markt, auf dem Politiker ihre Dienstleistung — den Bürger in der Gesetzgebung bzw. in der Regierung zu vertreten — anbieten, ist mithin durch zahlreiche Unvollkommenheiten charakterisiert. Insbesondere gilt dies für politische Entscheidungen, deren Wirkungen sich erst in späteren Legislaturperioden entfalten und deren Kosten nicht die politischen Entscheider, sondern die gesamte Bevölkerung, oder zumindest Teile davon, tragen. Wenn wir davon ausgehen, dass menschliches Handeln einer mehr oder weniger systematischen Abwägung zwischen den erwarteten Kosten und dem Nutzen folgt, kann darüber diskutiert werden, wie die Kosten einer unerwünschten Handlung erhöht werden können.
Die Unvollkommenheiten des Marktes für politische Dienstleistungen innerhalb einer Demokratie eröffnen dem politischen Akteur als Verwalter fremden Eigentums diskretionäre Handlungsspielräume, die er im eigenen Interesse zulasten des Wählers ausnutzen kann. Ein zentrales Problem ist, dass politische Fehlentscheidungen bisweilen keine persönlichen Konsequenzen für den politischen Akteur nach sich ziehen. Daraus lässt sich ableiten, dass bei einem politischen Akteur, wenn er — wie Menschen im Allgemeinen — mehr oder weniger systematisch auf Anreize reagiert, durch eine Erhöhung der (erwarteten) Entscheidungskosten eine Verhaltensänderung angestossen werden kann. Eine denkbare Methode der Kostenerhöhung wäre die Einführung einer Politikerhaftung.
Eine exante verhaltenssteuernde Wirkung entfaltet das Verursacherprinzip, das Konsequenzen seiner Entscheidung beim politischen Akteur internalisiert. Die Einheit von Entscheidung und Haftung ist ein Grundpfeiler der Marktwirtschaft. Es ist aus ökonomischer Perspektive schwer nachvollziehbar, warum gerade Politiker nicht die persönliche Verantwortung für ihre Entscheidungen tragen sollten.
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