Trotz jahrzehntelanger politischer Bekenntnisse zu einem schlanken Staat und weniger Bürokratie geht der Trend unweigerlich in eine andere Richtung. Immer mehr Gesetze und Verbote werden auf allen Staatsebenen produziert. Die Anzahl Beamter wächst unaufhaltsam. Was sind die Ursachen dieser Regulierungsflut? Weshalb gelang es mit bisherigen Rezepten nicht, sie aufzuhalten? Wie viel staatliche Regulierungen braucht es überhaupt? An der LI-Konferenz vom 22. Oktober wurde über diese Fragen intensiv debattiert. Die Veranstaltung war zugleich die Buchvernissage des neuen Bandes der Edition Liberales Institut mit dem Titel «Staatliche Regulierung: Wie viel und überhaupt?».
In seiner Einführung widmete sich LI-Vizedirektor Olivier Kessler der Frage, weshalb Wunsch und Realität in Sachen Regulierung derart weit auseinanderklaffen. Ein wesentlicher Grund dafür sei das weit verbreitete fehlende Verständnis von Marktmechanismen. Der Markt sei in vielen Fällen der bessere, zielführendere und effizientere Regulator als der Staat. Der freie Wettbewerb sei aber nicht nur in der Lage, viele Probleme zu lösen, die heute nur ungenügend von staatlichen Regulierungen adressiert würden. Er rufe auch keine neuen Probleme hervor, wie das staatliche Regulierungen oftmals täten — etwa in Form ungewollter und schädlicher Folge- und Nebeneffekte, verteuerter Produkte oder der Abwanderung auf Schwarzmärkte. Es sei der Verdienst einer breiten und interdisziplinären Autorenschaft, im neuen Buch der Edition Liberales Institut auf solche blinden Flecken in der öffentlichen Debatte hinzuweisen. Reformen, welche diese Faktoren ausser Acht liessen und denen ein idealisierendes Staatsverständnis zugrunde liege, seien bereits im Vorhinein zum Scheitern verurteilt.
In einem ersten Referat ging Sascha Tamm, Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Berlin, auf die bei Regulierungserlassen oftmals vernachlässigten Interessen der Bürokratie ein. Die Frage danach, welche Aufgaben überhaupt dem Staat und seinen Verwaltungen zugewiesen werden, sei von ganz besonderer Bedeutung und hier liege das grösste Reformpotenzial, das jedoch gleichzeitig am schwierigsten zu realisieren sei. Setze man voraus, dass es gewisse legitime Staatsaufgaben und Gegenstände staatlicher Regulierung gebe, so folge daraus, dass es ein bestimmtes Mass an bürokratisch organisierten Verwaltungen geben müsse. Bürokratische Organisationsformen und bürokratisches Handeln bildeten in gewisser Weise einen Gegenpol zum willkürlichen Handeln durch die Träger staatlicher Macht, wobei nicht in erster Linie Effizienz, sondern die Qualität von Entscheiden im Vordergrund stehen müsste. Bereits Ludwig von Mises habe bezweifelt, dass Bürokratien effizienter werden könnten, weil diese nicht durch ein Gewinn- oder Verlust-Motiv angeleitet würden. Bei Reformen zum Abbau der Überregulierung dürfe nicht vergessen werden, dass Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung wie alle Menschen über Eigeninteressen verfügten, dass sie beispielsweise möglichst viele Steuergelder erheben möchten, dass sie Regulierungen in eine von ihnen gewünschte Richtung lenken wollten und von ausgedehnter Regulierung profitieren, weil sie dadurch mehr Einfluss und Wichtigkeit erlangten. Es sei der Verdienst der sogenannten «Public Choice»-Schule, auf diese Eigeninteressen von Beamten hinzuweisen. In Zeiten wachsender Regulierung sei es wichtig, an diese Erkenntnisse zu erinnern.
Anschliessend erläuterte Daniel Eisele, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Niederer Kraft & Frey sowie Präsident des Stiftungsrates des Liberalen Instituts, weshalb insbesondere die Aufblähung des öffentlichen Rechts als problematisch beurteilt werden müsse. Die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht gehe auf das römische Recht zurück. In Zeiten, als liberale Ideen entwickelt und die Freiheit des Bürgers vor dem Staat proklamiert wurden, hätten die Rechtswissenschaftler die Trennung als zentral angesehen, während in Phasen der Betonung des kollektivistischen Rechts die Unterscheidung in der Rechtslehre als unwichtig oder überholt erachtet worden sei. Besonders stark sei die Dichotomie von Privatrecht und öffentlichem Recht in der Aufklärung und in der Zeit der Postulierung der Freiheitsrechte im 19. Jahrhundert betont worden. Das Privatrecht hätte dabei als eine Opposition gegen den Absolutismus und als Möglichkeit zur staatsfreien Tätigkeit gegolten. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erfolgte dann jedoch eine Trendwende: Vor allem in Deutschland sei es zu einer starken Relativierung des Privatrechts gekommen. In der nationalsozialistischen Rechtslehre habe man die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht letztlich als nicht mehr zeitgemäss erklärt. Die Zweiteilung habe geradezu als Quelle allen Übels gegolten — was zum bekannten schrecklichen Ergebnis führte. Es sei daher von grosser Bedeutung, das Privatrecht zu schützen, welches individuelle Freiheit ermögliche, und das gefährliche Wachstum des öffentlichen Rechts zu stoppen.
Präsentation von Daniel Eisele:
«Wider die Erosion des Privatrechts durch das öffentliche Recht»
In einem dritten Referat analysierte Erich Herzog, Rechtsanwalt sowie Stv. Leiter Wettbewerb & Regulatorisches beim Verband der Schweizer Unternehmen (Economiesuisse), einige Ursachen der Regulierungsdynamik und mögliche Reformansätze. Was Aufsehen errege, wie beispielsweise Kampfhundebisse, habe oftmals Regulierungen zur Folge, weil sich die Öffentlichkeit vom Staat verspreche, künftig solche Ereignisse zu verhindern. Medien dienten dabei oftmals als Regulierungstreiber, weil sie entweder selbst nach neuen Vorschriften riefen oder sie Politikern die entsprechende Plattform böten, um sich als Problemlöser zu inszenieren. Eher kritisch sieht Herzog den vieldiskutierten Ansatz eines «One-in-one-out», weil letztlich auch die Qualität und die Konsequenzen einer Regulierung entscheidend seien. Ebenfalls skeptisch beurteilt Herzog die Schaffung einer unabhängigen Regulierungs-Kontrollstelle, weil man damit Bürokratie mit Bürokratie bekämpfe. Trotzdem sei diese vielleicht einen Versuch wert, auch wenn diese Stelle wenige Ergebnisse hervorbringe. Die Digitalisierung und «Regtech» könnten ebenfalls nicht als Lösung aller Probleme erachtet werden — im Gegenteil. Zweifelhaft sei beispielsweise, dass die Überregulierung im Finanzsektor damit reduziert werde, weil der Geschäftsbericht online jederzeit aktuell abgerufen werden könne. Der Staat werde das eine haben wollen, ohne auf das andere zu verzichten: Jederzeit einsehbare Geschäftszahlen und strenge Mindestkapitalvorschriften etwa. Digitalisierung berge die Gefahr, dass sich die Regulierungsdichte sogar noch vergrössere.
Präsentation von Erich Herzog:
«Neue Mittel gegen die Überregulierungs-Dynamik»
Die darauffolgende Diskussion widmete sich nebst Debatten um konkrete Regulierungs-Abbau-Vorschläge auch grundsätzlicheren Überlegungen: Schon lange würden nun Massnahmen und Reformen diskutiert, um der Überregulierungs-Gefahr Herr zu werden, doch es ändere sich nichts. Praktisch keine Vorschläge seien bislang umgesetzt worden — auch aufgrund mächtiger Sonderinteressen. Es wurde daher die Frage aufgeworfen, ob man nicht vielmehr den Regulierungsstaat an sich in Frage stellen müsse, der diese ganzen Probleme letztlich verursache. Es gebe keine legitime Grundlage für Subordinationsverhältnisse. Dieser Ansicht wurde entgegnet, dass es durchaus Beispiele gäbe, bei denen der Staat innert kürzester Zeit massiv zurückgedrängt werden konnte. So geschehen etwa in Neuseeland, dass 1984 noch das Schlusslicht der OECD-Länder war und sich dann durch radikale marktwirtschaftliche Reformen in vielen positiven Rankings emporkämpfte. Agrarsubventionen wurden schlagartig abgeschafft, die Arbeitsmärkte dereguliert, das Steuersystem massiv vereinfacht, die Steuersätze gesenkt und fast die gesamte Staatswirtschaft privatisiert. Heute ist Neuseeland gemäss dem Index wirtschaftlicher Freiheit nach Hongkong und Singapur das drittfreiste Land der Welt. Es floriert und gedeiht. Es sei also nicht unmöglich, den freiheitsbedrohenden Regulierungsstaat zurückzudrängen, wenn man es denn richtig anstelle. Das Zurückdrängen eines übergewichtigen und verzettelten Staates als indirekter aber wirksamer Ansatz sei auch eine inhaltliche Priorität des neuen Bands der Edition Liberales Institut.
Das Buch bestellen:
«Staatliche Regulierung: Wie viel und überhaupt?»
(Edition Liberales Institut, 2018)