Eine Gemeinde, ein Kanton, ein Land stehen nicht im luftleeren Raum da. Sie sind umgeben von anderen Gebietskörperschaften, die sich mit mehr oder weniger Staatseinfluss organisieren und ihre Interessen nach aussen aggressiv oder friedlich durchzusetzen versuchen. Hinzu kommen eine Unmenge an internationalen Organisationen, die einen bestimmten Zweck verfolgen, die entweder mit der Ordnung der eigenen Gebietskörperschaft kompatibel sind oder nicht.
Worauf gilt es zu achten, wenn man nicht zum Spielball ausländischer Mächte oder schlimmstenfalls sogar militärisch erobert werden will? Was ist zu tun, wenn man in Harmonie und im Frieden mit seinen Nachbarn und dem Rest der Welt leben möchte? Mit diesen Fragen wollen wir uns in diesem Beitrag auseinandersetzen.
Wo liegt das Problem?
Eine grosse Herausforderung in der Aussenpolitik ist es, eine optimale Balance zwischen unabhängiger Selbstbestimmung und sinnvollen Kompromissen zu finden, um Bedrohungen von aussen einzudämmen und von der internationalen Arbeitsteilung profitieren zu können.
Aktuell haben wir die starke Tendenz, dass zu oft auf Kompromisse gesetzt wird und die Unabhängigkeit aus dem Blickwinkel gerät. Das ist umso problematischer, weil viele Länder in den letzten Jahren immer weiter den Pfad in Richtung Etatismus, Dirigismus und Totalitarismus gegangen sind und auch die allermeisten internationalen Organisationen in diese Richtung arbeiten, wie Daniel Mitchell im Beitrag Anti-Markt-Agenda der internationalen Organisationen beim Liberalen Institut gezeigt hat. Eine Appeasement-Politik wirkt sich angesichts der wachsenden Anzahl menschenverachtender Regime und internationaler Organisationen umso fataler aus. Es tut deshalb dringend Not, sich vermehrt auf die Komponenten Eigenständigkeit und Selbstbestimmung zu besinnen.
Die Schweizer Aussenpolitik krankt derzeit an einer ganzen Reihe von Problemen. Diese bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Punkten:
- Abnehmende Bürgernähe: Immer mehr Kompetenzen werden von den Gemeinden an die Kantone, von den Kantonen an den Bund und vom Bund an internationale Organisationen wegdelegiert. Diese Zentralisierung ist aus mehreren Gründen gefährlich. Ein erster Grund ist die abnehmende Bürgernähe. Ein Volksvertreter, der in derselben Gemeinde wohnhaft ist wie diejenigen, die ihm Kompetenzen übertragen haben, kann von den Bürgern bei Fehlverhalten zur Rede gestellt werden. Er ist vor Ort ein bekanntes Gesicht. Das Missbrauchspotenzial in der Principal-Agent-Beziehung bleibt überschaubar. Wird jedoch die Kompetenz, verbindliche Regelungen zu schaffen, an internationale Gremien übertragen, haben die Betroffenen oft keine Ahnung, wen sie im Falle eines Regulierungsversagens zur Rechenschaft ziehen müssen und wie sie das tun könnten. Die agierenden Technokraten handeln im Verborgenen, bleiben üblicherweise unbekannt, sind zu weit weg und daher viel bürgerferner als ein Lokalpolitiker. Das sind genau die Bedingungen, in denen Überheblichkeit, Arroganz und Machtmissbrauch aufkeimen.
- Internationale Gleichschaltungstendenz: Staaten mit schlechtem Preis-Leistungs-Verhältnis (aus Sicht der Bürger) verfolgen heute kaum noch die allgemeinwohlfördernde Strategie, sich selbst zu verbessern, also die Steuern zu senken und ihre Angebote zu optimieren. Vielmehr versuchen sie, durch Beeinflussung der internationalen Organisationen (wie z.B. der UNO und der OECD) oder supranationalen Organisationen (wie der EU) ihre schlechten Policies auch jenen Ländern aufzunötigen, die über bessere Rahmenbedingungen verfügen. Wenn die Länder mit relativ besserem Preis-Leistungs-Verhältnis (wie die Schweiz, die sich auf dem Index wirtschaftlicher Freiheit 2023 weltweit auf Platz 4 befindet) sich hier nicht wehren, führt dies zur schleichenden Ausschaltung des politischen Wettbewerbs und zu einer Verschlechterung der Situation in der Schweiz. Das ist für die Bürger und Unternehmen fatal, da damit immer stärker die Möglichkeit verbaut wird, mit den Füssen abzustimmen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sich die Politiker aller Länder immer dreistere Massnahmen leisten können, weil es den Unterdrückten an Auswanderungs- und Fluchtmöglichkeiten fehlt. Entfällt dieser Emigrationsdruck in dysfunktionalen Ländern, bestehen für dort agierende Politiker weniger Anreize, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Es kommt zu einer internationalen Abwärtsspirale, aus der es nur dann ein Entkommen gibt, wenn Länder wie z.B. die Schweiz ausscheren und den Mut aufbringen, eine eigenständige Linie zu fahren.
- Mitgliedschaften in verbrecherischen und eigentumsfeindlichen Organisationen: Eine Mitgliedschaft in internationalen Organisationen muss sich ein Land gut überlegen. Wenn diese dazu genutzt wird, eigentumsfeindliche Eingriffe und Regeln durchzudrücken, ist der Zeitpunkt gekommen, auszutreten. Aktuell trifft diese Feindlichkeit gegenüber dem Privateigentum auf fast alle internationalen Organisationen und supranationalen Organisationen zu, weshalb ein Verbleib darin für ein freies Land zum grossen Problem geworden ist. Nicht nur die Eigentumsfeindlichkeit ist das Problem, sondern auch die Verstrickung mit organisierter Kriminalität. Eines von vielen Beispielen ist der 2017 publik gewordene Menschenhandel, der von über 100 UNO-Peacekeeping Soldaten in Haiti über 10 Jahren betrieben wurde und in welchem sich die Soldaten an hunderten von Kindern sexuell vergingen, unter anderem auch an einem 11-jährigen Mädchen. Die UNO hat keinerlei Anstalten gemacht, diese Unmenschen hinter Gitter zu bringen, sondern hat sie gedeckt. Und das ist leider kein Einzelfall: Einem Bericht der Associated Press (AP) zufolge gab es in den vergangenen zwölf Jahren weltweit fast 2’000 Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung durch UNO-Friedenssoldaten und anderes UN-Personal. 2004 berichtete auch Amnesty International, dass im Kosovo minderjährige Mädchen entführt, gefoltert und zur Prostitution gezwungen wurden, wobei UNO- und NATO-Personal die Kunden waren, die die Nachfrage nach den Sexsklaven anheizten. Von solchen verbrecherischen Organisationen wie der UNO sollte sich die Schweiz also dringend fernhalten und so bald wie möglich austreten.
- Einmischung in fremde Konflikte: Wenn die Schweiz nicht in Kriege verwickelt werden will, braucht sie vor allem Folgendes: Eine bewaffnete Neutralität. Im Russland-Ukraine-Konflikt etwa wurde die Neutralität immer wieder mit Füssen getreten, sodass nach aussen hin der Eindruck der Parteilichkeit entstand und die Schweiz von einer Kriegspartei sogar als feindlicher Staat eingestuft wurde. Mit einer solchen Einmischung in fremde Konflikte bringen die Politiker die Schweizer Bevölkerung unnötig in Gefahr.
- Unglaubwürdiges Abwehrpotenzial gegen Aggressoren: Die Armeeausgaben sind von 1990 bis 2019 von jährlich 15,7 auf 6,8 Prozent der Bundesausgaben im 2019 geschrumpft. Wurde 1990 noch 1,34 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) in die Armee gesteckt, waren es 2019 nur noch 0,67 Prozent des BIP. Sogar der Bund gibt auf seiner Website zu, dass dadurch «Fähigkeitslücken» entstanden seien. Angesichts der Tatsache, dass viele die Landesverteidigung als Hauptaufgabe des Staates sehen, sind die mickrigen 6,8 Prozent der Bundesausgaben ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Staat seine wichtigste Aufgabe aus den Augen verloren hat. Das Abwehrpotenzial gegen Angriffe scheint in der Folge über die Jahre hinweg massiv an Schlagkraft und Glaubwürdigkeit verloren zu haben.
Liberale Vision
Eine liberale Aussenpolitik besteht im Streben nach möglichst grosser Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der eigenen Gebietskörperschaft – bei gleichzeitigem Bewusstsein, dass hie und da Kompromisse sinnvoll sein könnten, um den Frieden zu wahren, die Landesverteidigung zu stärken oder um am Weltmarkt teilnehmen zu können. Konkret bedeutet dies Folgendes:
- Befolgung des Nicht-Aggressions-Prinzips: Wer friedlich zu anderen ist und diese nicht bedroht oder angreift, hat grössere Chancen, dass andere auch freundlich zu ihm sind. In der Weltpolitik ist das nicht gänzlich anders. Wer sich strikt an das Nicht-Aggressions-Prinzip hält, hat weniger Feinde und somit eine geringere Chance, angegriffen zu werden.
- Glaubwürdige Verteidigungsstrategie: Das Nicht-Aggressions-Prinzip darf aber nicht mit naivem Pazifismus verwechselt werden, der alle Waffen verbietet und die eigene Verteidigungsfähigkeit einstampft. Ein friedlicher und freundlicher Umgang mit anderen reduziert zwar die Wahrscheinlichkeit gegnerischer Angriffe, aber schliesst diese nicht per se aus. Auf jeden Fall braucht es eine glaubwürdige Verteidigungsstrategie, um den Preis eines Angriffs für potenzielle Aggressoren zu erhöhen. Diese Verteidigung kann zum einen als staatlich organisierte Milizarmee operieren, wie es klassisch Liberale präferieren, da sie den Staat als Gewaltmonopolisten beibehalten möchten. Voluntaristen hingegen weisen darauf hin, dass Gewaltmonopolisten regelmässig selbst zur Gefahr für Frieden und Freiheit geworden sind. Für sie wäre es daher naiv, auf den Staat als einzigen Sicherheitsakteur zu setzen und hier keinen Wettbewerb zuzulassen. Denn staatliche Armeen seien aufgrund ihrer planwirtschaftlichen Organisation in der Regel auch ineffizient und wenig effektiv und basierten auf unethischer Zwangsarbeit (obligatorischer Militärdienst).
- Freihandel statt gemeinsamer Markt: Es ist für ein Land und seine Bürger vorteilhaft, wenn sich der Staat nicht in private Vertragsbeziehungen einmischt. Je weniger der Staat in privaten Handel hineinpfuscht, desto stärker kann der gesamtgesellschaftliche Wohlstand wachsen. Und es fördert den Frieden. Der Aufklärungsphilosoph Frédéric Bastiat (1801-1850) brachte dies folgendermassen auf den Punkt: «Wenn Waren nicht die Grenzen überschreiten, tun es Soldaten.» Handelsbeschränkende Regulierungen und Zölle gilt es folglich im Sinne des freien Handels abzubauen. Freihandel darf nicht mit dem Euphemismus eines «Zugangs zum Binnenmarkt» verwechselt werden, unter dessen Deckmantel schlechte Regulierungs- und Besteuerungsmodelle aus dem Ausland übernommen werden müssen. Freihandel ist dem Zugang zu Binnenmärkten wie etwa dem «EU-Binnenmarkt» vorzuziehen. Denn letzterer bedeutet, dass man unterwürfig die Regeln des anderen übernehmen muss, selbst wenn diese schlechter sind. Freihandel hingegen besteht in einer Einigung, den grenzüberschreitenden Warenverkehr nicht zu behindern. Das ist es, was aus liberaler Sicht angestrebt werden sollte: Schrankenloser Handel, nicht grenzenlose Unterwerfung.
- Unilateraler Freihandel: Heute werden unter dem Begriff des «Freihandels» oft staatliche Abkommen verstanden, bei welchem die Staatsvertreter den Handel zwischen ihren Territorien erleichtern, ihn jedoch selten vollständig liberalisieren. Wahrer Freihandel erfordert lediglich die Abschaffung aller entsprechenden Handelsregulierungen und bedarf auch nicht zwingend des Bilateralismus oder Multilateralismus. In seinem LI-Paper mit dem Titel Unilateraler Freihandel als Chance zeigt Prof. Stefan Kooths auf der Website des Liberalen Instituts eindrücklich auf, weshalb unilateraler Freihandel für dasjenige Land, das ihn zulässt, vorteilhaft ist. Ausländische Güter könnten so gemäss Kooths denselben Zulassungsbedingungen wie inländische unterliegen (z.B. Sicherheitsvorschriften für Autos). Subventionen ausländischer Regierungen sollten dabei nicht als Rechtfertigung für das Aussetzen des Freihandels angesehen, sondern als Relativpreisänderungen hingenommen werden, wie sie sich auch aus anderen Ursachen ergeben könnten.
- Keine Mitgliedschaft in destruktiven Organisationen: Internationalen oder supranationalen Organisationen, die darauf ausgerichtet sind, auf die Gesetzgebung ihrer Mitgliedsländer einzuwirken und dadurch eigentumsfeindliche Policies durchzudrücken, gilt es fernzubleiben. Unter heutigen Gegebenheiten bedeutet dies ein Austritt der Schweiz unter anderem aus Organisationen wie der UNO, dem IWF, der Weltbank und der OECD. Ausserdem ist ein Beitritt unter anderem zur EU und zur NATO abzulehnen.
- Strikte Wahrung der Neutralität: Eine Konsequenz aus der Einhaltung des Nicht-Aggressions-Prinzips ist es, sich gegenüber Drittländern neutral zu verhalten und sich nicht in fremde Konflikte einzumischen. Natürlich kann man sich unter Wahrung bestimmter Bedingungen auch überlegen, Verteidigungsallianzen mit anderen Gebietskörperschaften einzugehen. Diese haben aber ausschliesslich der Verteidigung zu dienen, und nicht etwa Angriffskriegen, wie sie die NATO zum Beispiel in Jugoslawien und in Libyen völkerrechtswidrig durchgeführt hat. Die Wahrung der Neutralität des Staates bedeutet im Übrigen nicht, dass sich Private nicht am Konflikt beteiligen dürften (z.B. mit Boykotten von Produkten, die von Kriegstreibern stammen, mit Spenden oder anderer persönlicher Parteinahme im Konflikt). An die Neutralität haben sich nur staatliche Organe zu halten, weil diese den Anspruch erheben, im Namen aller Bürger auf ihrem Gebiet zu sprechen. Hält sich der Staat nicht an sein Neutralitätsgebot, werden auch unbeteiligte Bürger auf seinem Staatsgebiet in den Konflikt hineingezogen, womit diese plötzlich auch zum militärischen Angriffsziel werden könnten.
- Schiedsgerichte als ein Abwehrmittel gegen Vertragsbrüchigkeit und Aggression: Ein Mittel, um mit anderen Ländern gute Beziehungen zu unterhalten, sind vertragliche Vereinbarungen, insbesondere Nicht-Angriffspakte und Handelserleichterungen. Diese Verträge sind aber nur dann sinnvoll, wenn auch funktionierende Durchsetzungsmechanismen bestehen. Sollten Länder vertragsbrüchig werden, gibt es z.B. die Möglichkeit, den Fall vor ein Schiedsgericht zu ziehen, das als unabhängige Partei entscheidet. Im Fall eines Konflikts zweier Länder könnten ausserdem die Dienste eines neutralen Drittlandes in Anspruch genommen werden, das im Konflikt vermittelt.
Weg zum Ziel
Welche konkreten Schritte könnten auf politischem Weg angestrebt werden, um zu einer vorteilhafteren und vernünftigeren Aussenpolitik für die Schweiz zu kommen?
- Austritt aus illiberalen internationalen Organisationen: Es sollte ein möglichst baldiger Austritt angestrebt werden aus zunehmend etatistischen, zentralistischen und anti-marktwirtschaftlichen Organisationen, die das Eigentum der Bürger bedrohen. Dazu gehören insbesondere die UNO mitsamt all ihren Unterorganisationen wie die WHO, der IWF und die OECD. In der Schweiz kann dies z.B. durch entsprechende Volksinitiativen erreicht werden, die den formalen Austritt aus diesen Organisationen beschliessen.
- Aufklärungsarbeit zur Verhinderung eines Beitritts zu schädlichen internationalen Organisationen: Auf jeden Fall muss verhindert werden, dass die Schweiz weiteren Organisationen wie der EU und der NATO beitritt, die mit den Prinzipien einer freien, friedlichen und prosperierenden Schweiz unvereinbar sind. Dafür bedarf es kontinuierlicher Aufklärungsarbeit über den inhumanen, illiberalen und zuweilen auch kriminellen Charakter dieser Organisationen.
- Unilateraler Freihandel: Durch eine entsprechende Volksinitiative könnte in der Verfassung das Prinzip des unilateralen Freihandels mit der ganzen Welt festgeschrieben werden. Dafür müsste unter anderem Art. 133 BV geändert werden, in dem es aktuell heisst: «Die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache des Bundes.» Dort müsste anstatt dessen festgehalten werden, dass der Bund keine Zölle mehr erheben und den grenzüberschreitenden Handel in keiner Form mehr behindern darf.
- Rückkehr zur Neutralität: In der Bundesverfassung ist in Art. 173 und in Art. 185 festgehalten, dass die Bundesversammlung und der Bundesrat Massnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen hätten. Weil das Zerstören der Neutralität von ihren Gegnern euphemistisch in eine «aktive Neutralität» umgedeutet wurde (was de facto das Gegenteil von Neutralität ist), ist in der Bundesverfassung zu konkretisieren, dass es mit der Neutralität nicht vereinbar ist, wenn der Staat Waffen an Kriegsparteien liefert, Sanktionen erlässt, Konten von Bürgern einfriert und andere feindliche Handlungen vornimmt. Es muss zudem mit der Einführung einer Politikerhaftung ermöglicht werden, dass Politiker, die die Verfassung brechen, indem sie z.B. als Volksvertreter für eine Kriegspartei Stellung beziehen, belangt werden können. Im Gegensatz dazu sollen sich Private durchaus positionieren dürfen (weil sie nicht im Namen eines Staates und daher nur für sich sprechen), indem sie ihre Meinung äussern, privat Flüchtlinge aufnehmen oder nicht mehr bei einer Kriegspartei einkaufen.
- Glaubwürdige Verteidigungsstrategie: Eine glaubwürdige Verteidigung eines Grundstücks, eines Territoriums oder eines Landes erfordert (a) die Möglichkeit einer adäquaten Bewaffnung, (b) die Vereinigungsfreiheit in Sicherheitsfragen, um Verteidigungskräfte zu bündeln, (c) die Verfügbarkeit fortschrittlicher Verteidigungstechnologien. In der klassisch-liberalen Verteidigungsvorstellung wird der Staat als hauptsächlich zuständig erklärt, für die Landesverteidigung zu sorgen. Doch dies bedeutet nicht, dass neben der staatlichen Verteidigungsinfrastruktur nicht parallel auch private Strukturen erlaubt sein sollten, weil sich diese Potenziale gut ergänzen. Der Aufbau einer funktionstauglichen Verteidigungsinfrastruktur auf privater Basis darf daher durch den Staat nicht verhindert werden.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug aus dem Buch Freiheitsdiät: Rezepte für eine fitte Schweiz von Olivier Kessler, das Mitte Juni erscheint und hier bestellbar sein wird: https://www.libinst.ch/shop/