Die Corona-Krise war eine Blütezeit für Etatisten. Selbst Politiker liberaler Parteien schauten fasziniert auf das chinesische Modell der Pandemie-Bekämpfung. Beängstigende Vorhersagen führten dazu, dass den Regierungen fast jede Macht zufiel, die sie sich wünschten. Grundrechte wurden im Handumdrehen ausser Kraft gesetzt, einfach weil behauptet wurde, dies könnte der Pandemiebekämpfung dienen. Bewährte Regeln des Zusammenlebens wurden über Bord geworfen, obwohl gerade in einer Ausnahmesituation das Vertraute Halt gibt. Ohne Diskussion und ohne fundierte Begründung wurden neue Straftatbestände geschaffen und mit Sanktionen belegt, die teilweise jeder Verhältnismässigkeit spotteten.
Die westlichen Demokratien haben sich damit weitgehend als Schönwetter-Konstrukte erwiesen, deren trübe Flut aus Gesetzen und Vorschriften beim ersten Regenguss die Rechte des Bürgers hinwegspült. Mit dem fehlenden Nachweis der Wirksamkeit der Massnahmen ist zugleich die Erzählung vom rettenden Staat einmal mehr gescheitert. Der Nutzen einer Zentralisierung der Macht liess sich auch in der Pandemie nicht belegen.
Der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat bleibt das System der Wahl. Es braucht jedoch Reformen, um das ursprüngliche Ziel wiederzubeleben, staatliche Macht zu begrenzen, und so die elementaren Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück neu zu festigen. Entsprechende Korrekturen werden nur umsetzbar sein, wenn ein hinreichend grosser Teil der Bevölkerung eine entsprechende freiheitliche Grundeinstellung mitbringt. Die Erfahrung der vergangenen zwei Jahre und die entsprechende Aufarbeitung könnte eine Chance sein, um das Bewusstsein in diese Richtung zu schärfen.
Zentral sind nun eine Rückkehr zum konsequenten Schutz der Grundrechte (auch in Krisenzeiten), die Einführung einer strengeren Gewaltenteilung (auch zwischen Medien und Staat), die Wiederbelebung des Subsidiaritätsprinzips und die Ermöglichung dezentraler Lösungen sowie die Begrenzung staatlicher Macht (z.B. mit einer Halbierung der aktuellen Staatsquote).
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