Menschen geben im liberalen Verständnis Teile ihrer Freiheiten ab, wenn sie sich in einem Staat vergesellschaften. Um den Staat daran zu hindern, die Restfreiheiten einzuschränken, wurden Grundrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Tätigkeiten konzipiert. Mit dem verhängnisvollen Aufkommen der Interpretation von Grundrechten als Leistungsaufträge an den Staat mutieren ebendiese Rechte insgesamt zu Mitteln des Staates, die Freiheiten der Menschen weiter einzuschränken.
Beispiele, die dieser Logik folgen, sind die «unorthodoxe Geldpolitik» und das sich abzeichnende «Bargeldverbot»: Eine wesentliche Freiheit ist die Eigentumsgarantie. Viele Elemente der unorthodoxen Geldpolitik greifen das Eigentum direkt an. Der Negativzins etwa vernichtet das ersparte Kapital. Doch auch die Geldschwemme («Quantiative Easing») ist eine Verletzung des Eigentums. Denn die Risiken dieser Massnahmen werden auf die Menschen externalisiert: Die unmittelbare Verzerrung aller langfristiger Investitionen und in derer Konsequenz das praktische Verunmöglichen von Kapitalakkumulation und des sozialen Aufstiegs sowie die versteckte Enteignung in Form von Inflation. Mit der unorthodoxen Geldpolitik greift der Staat zusammen mit der Zentralbank in empfindliche Bereiche der finanziellen (Teil-)Freiheit der Menschen ein: ihre Vorsorge, ihre Investitionen, ihre Kapitalakkumulation und ihre Erwartungen. Alles im Namen eines vermeintlichen «Rechts auf Wohlfahrt».
Die mit dem Bargeldverbot eingeschränkten Freiheiten gehen noch weiter als jene, die mit der «unorthodoxen Geldpolitik» verloren gehen: Hier stehen neben der Enteignung oder der Verzerrung von Investitionsentscheiden auch der gesamte Verlust der finanziellen Privatsphäre sowie der Kontrollverlust über die eigenen Finanzen zur Disposition.
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