Alle Macht dem freien Wettbewerb

Eine falsch verstandene Politik kontrolliert und überwacht zunehmend die Wirtschaft. Dabei sollte sie eine Ausweitung der Wirtschaftsfreiheit zum Ziel haben.

Die Wettbewerbskommission stellt sich gerne, unter Applaus weiter Teile der Medien, als Hüterin des Wettbewerbs dar. Die Rufe nach einer «Verstärkung» der Kommission, einer «Aufstockung der Mittel» oder einem «griffigeren» Gesetz sind im Parlament sowie im Volkswirtschaftsdepartement gang und gäbe.

Auf den ersten Blick scheint kaum eine ordnungspolitische Aufgabe wichtiger als die Wettbewerbspolitik für das Funktionieren einer Marktwirtschaft. Doch die zunehmende Kriminalisierung einzelner wirtschaftlicher Tätigkeiten, die durch Hausdurchsuchungen, hohe Bussen «mit präventivem Charakter» und Denunziationsprämien gekennzeichnet ist, wirft die Frage auf, wie fundiert die staatliche Kontrolle des Wettbewerbs tatsächlich ist.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass wir es auch in der Wettbewerbspolitik mit einer behördlichen Anmassung zu tun haben (deren Folgen eine beträchtliche Einnahmequelle für den Staat bedeuten). Wie kann eine Kommission anhand einer «Untersuchung» zu jedem Zeitpunkt abschliessend beurteilen, was der «richtige» Wettbewerb auf einem bestimmten Markt in den unterschiedlichsten Branchen ist?

In der Praxis impliziert Wettbewerb lediglich Handlungsfreiheit. Er findet dynamisch statt, indem ein Akteur eine Idee umsetzt, die die Konsumenten überzeugt und die Prüfung durch den Markt besteht. In einer offenen Weltwirtschaft stösst die Wettbewerbspolitik ohnehin schnell auf willkürliche Hürden. Die Wettbewerbsbehörde muss einen Markt stets so eng definieren, dass sie einen Eingriff rechtfertigen kann. Wenn aber beispielsweise ein Markt durch eine Fusion plötzlich von einem einzelnen Anbieter beherrscht wird, die Konsumenten aber weiterhin Ausweichmöglichkeiten auf andere Substitutionsgüter haben, existiert das behördlich verfolgte Problem aus Konsumentensicht gar nicht. Erhöht der Produzent seine Preise, werden die Konsumenten entweder auf andere Produkte ausweichen, oder aber neue Produzenten werden von den so entstandenen Gewinnmöglichkeiten angezogen und beleben das Geschäft.

Das Modell, das es nicht gibt

Die Wettbewerbspolitik geht also von einem Modell des Wettbewerbs aus, das so nirgends existiert, nämlich einem Wettbewerb zwischen zahlreichen Firmen, die alle das Gleiche auf die gleiche Weise produzieren. In Wahrheit bedeutet Wettbewerb das Gegenteil: Jeder Anbieter versucht, besser, billiger oder irgendwie anders zu sein, um im Markt zu bestehen. Wettbewerb auf einem freien Markt schliesst also auch alle bestehenden Substitutionsprodukte sowie all die Produkte und Produktionsprozesse mit ein, die heute noch gar nicht bekannt sind. Solange Marktzutritt und Innovation nicht gesetzlich verboten oder erschwert werden, wie es im Falle staatlicher Monopole und Anbieter leider der Fall ist, kann also die Qualität des Wettbewerbs auf einem Markt nie abschliessend beurteilt werden.

Staatlich geschützte Kartelle

Preisabsprachen, die in der Öffentlichkeit einen besonders schlechten Ruf haben, bleiben vor diesem Hintergrund in der Realität oft wirkungslos. Kartelle werden grundsätzlich von innen bedroht, indem jeder Produzent durch erhöhte Preise einen Anreiz erhält, seinen Marktanteil zu maximieren. Dies gelingt aber nur, indem Preise reduziert werden. Vor allem aber werden neue Anbieter durch höhere Preise angezogen. Problematisch sind daher Kartelle vor allem dann, wenn bestehende Anbieter durch staatliche Privilegien, wie etwa Lizenzen oder administrierte Preise, geschützt und die Eintrittshürden so künstlich erhöht werden.

Wird Wettbewerb also korrekterweise als dynamisches, unternehmerisches Entdeckungsverfahren verstanden, so kann Wettbewerbspolitik nur eine Ausweitung der Wirtschaftsfreiheit zum Ziel haben, nie eine Kontrolle und Überwachung der Wirtschaft. Unsere zunehmend interventionistische Wettbewerbspolitik beeinträchtigt dagegen inzwischen zunehmend auch solche Lösungen, die für Konsumenten vorteilhaft wirken.

Eine einmal etablierte Wettbewerbsbehörde muss aber selbstverständlich immer wieder «Wettbewerbsmängel» diagnostizieren, um ihr Budget zu rechtfertigen. Hier ist Vorsicht geboten. Die Wettbewerbspolitik schützt aufgrund ihrer statischen Perspektive immer wieder einzelne Wettbewerber statt des Wettbewerbs an sich.

Wettbewerbspolitik sollte sich daher idealerweise auf die Garantie eines unparteiischen Rechtsstaats beschränken und auf steuernde Interventionen gänzlich verzichten. Die Wahlfreiheit der Konsumenten hängt zum Glück nicht von einer zwölfköpfigen Behörde ab, die sich gelegentlich in Bundesbern trifft. Es ist die unendliche Vielfalt und Dynamik freier Konsumenten- und Investitionsentscheidungen, die dem Markt seinen segensreichen Ordnungsrahmen gibt.

Pierre Bessard , Die Weltwoche

21. Oktober 2009