Es begann damit, dass amerikanische Staatsbürger und Besitzer der Green Card im Ausland schon seit langem entgegen internationalen Gepflogenheiten ausser in den Ländern, in denen sie wohnen, auch in den USA Einkommensteuern für ausserhalb der USA erworbene Einkommen zahlen müssen. Was lag da näher, da Steuererhöhungen nicht durch den amerikanischen Kongress zu bringen waren und die Verschuldung des Bundes abenteuerliche Ausmasse erreichte, als alle amerikanischen Bürger mit Konten bei ausländischen Banken unter generellen Verdacht zu stellen, um ein Ausweichen vor der Steuerbehörde unmöglich zu machen? Dass dabei ausländische Banken und Vermögensverwalter in aller Welt mittels eines automatischen Zwangs zur Enthüllung aller Guthaben von amerikanischen Kunden mittels der Fatca-Gesetzgebung gezwungen wurden und damit zu Gehilfen des amerikanischen Internal Revenue Service erniedrigt wurden, spielte keine Rolle. Man konnte sie dazu zwingen, indem man sie bei Nichtbefolgung ihrer mit den USA verbundenen Geschäfte beraubte.
Vorwand der Gerechtigkeit
Dieser einseitigen neuen amerikanischen Gesetzgebung hätte wohl nur die EU, aber hätten nicht kleine Länder wie die Schweiz erfolgreich entgegentreten können. Stattdessen beschloss die EU jedoch ebenfalls – vermutlich wie die USA durch ihre wachsenden Schulden gedrängt -, den automatischen Informationsaustausch bei den Mitgliedstaaten einzuführen und ihn auch gegenüber Staaten wie der Schweiz zu verlangen. Das alles geschieht natürlich unter dem Vorwand der Gerechtigkeit. Denn wer nichts zu verbergen hat, kann doch nichts gegen den vollen Informationsaustausch haben. Und schon lassen sich sogar Stimmen in der Schweiz vernehmen, die nicht nur die Aufhebung des Bankgeheimnisses für Bürger und Einwohner der Schweiz verlangen, sondern sogar vorschlagen, dass die Banken die Konten und Guthaben ihrer Kunden direkt den Schweizer Steuerbehörden zugänglich machen.
Alle diese Entwicklungen gehen insbesondere von Hochsteuerstaaten aus, deren Steuerbehörden offenbar alle ihre Bürger unter einen Generalverdacht stellen. Wie auf diese Weise ein Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Staat weiter bestehen kann, ist beim besten Willen nicht zu erkennen. Und muss angesichts dieser Umstände nicht befürchtet werden, dass viele Bürger dann ihre Ersparnisse nicht mehr in Produktivvermögen wie Unternehmensanteile oder Aktien, sondern stattdessen in unproduktive Kunstwerke, Briefmarkensammlungen oder Schmuck anlegen werden, deren Deklaration sie dem Fiskus entziehen können?
Das ist jedoch nicht alles. In den meisten entwickelten Ländern ist die Steuergesetzgebung inzwischen so kompliziert und undurchsichtig, dass der normale Bürger mit etwas komplexeren Gegebenheiten sie beim besten Willen nicht mehr durchschauen und verstehen kann. Trotzdem muss er durch seine Unterschrift unter der Steuererklärung bescheinigen, dass diese der vollen Wahrheit entspricht. Ob das noch einem Rechtsstaat entspricht, sei dahingestellt. Wird nun ein automatischer Informationsaustausch zu den Steuerbehörden eingeführt, so können diese sicherlich bei einer grossen Zahl von Steuerzahlern kleinere Verfehlungen feststellen, die diesen gar nicht bewusst sind oder die auf ein Vergessen zurückgehen. Will man das wirklich?
Aber die Situation wäre in Wirklichkeit noch dramatischer. Weltweit müssten viele Millionen, wenn nicht Milliarden von Informationen ausgetauscht werden, die von den Steuerbehörden nur zu einem geringen Teil überprüft und zusammengestellt werden könnten. Und selbst innerhalb kleiner Länder wie der Schweiz müsste man mit einigen Millionen rechnen. Das würde bedeuten, dass die Steuerbehörden zum Beispiel auf politische Weisung gerade solche Personen herausgreifen könnten, deren politische Einstellung ihnen missfällt. Dass die Behörden diese Informationsflut nicht bewältigen könnten, ist bereits vielfach durch das Versagen der Geheimdienste belegt, die nicht rechtzeitig vor Terroranschlägen warnen konnten, obwohl sie entsprechende Informationen besassen.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie hoch die Kostenbelastungen für die berichtenden Banken und für die Steuerzahler wegen der wachsenden Steuerbehörden sein würden und wie deren Erkenntnisse koordiniert werden können. Da ist fürwahr ein Albtraum zu erwarten.
Damit aber nicht genug: Mit welchen Ländern soll der volle Informationsaustausch erfolgen? Doch wohl kaum mit Unrechtsstaaten, aber wo soll da die Grenze gezogen werden? Und was geschieht, wenn nach schweizerischem Recht keine widerrechtliche Handlung vorliegt, dies aber nach dem Recht des anderen Staates behauptet wird?
Gläserner Bürger
Schliesslich haben empirische Untersuchungen längst ergeben, dass hohe Staatsanteile am Bruttosozialprodukt, wie sie inzwischen in den meisten entwickelten Ländern erreicht worden sind, zu niedrigeren Wachstumsraten führen und daher die Lösung der fiskalischen Probleme durch höhere Steuern kaum zu erreichen ist. Wäre es daher nicht besser, statt eines automatischen Informationsaustauschs die Staatsausgaben unter Kontrolle zu bringen und die Steuergesetzgebung drastisch zu vereinfachen?
Endlich ist zu fragen: Wollen die Schweizer Bürger wirklich den für den Staat gläsernen Bürger, und besteht dadurch nicht die Gefahr grossen Missbrauchs? Sollten nicht die verschwiegenen und gerade bekanntgewordenen staatlichen Überprüfungen der Telefon- und Internetkommunikation aller Bürger in den USA nachdenklich stimmen? Und hatte die Schweiz nicht selbst vor einigen Jahren eine Fichenaffäre durch staatliche Stellen zu beklagen?
Peter Bernholz ist Professor em. für Nationalökonomie, insbesondere Wirtschaftspolitik, Geld und Aussenwirtschaft, an der Universität Basel. Dieser Beitrag wurde in der «Neuen Zürcher Zeitung» publiziert. Das Liberale Institut bedankt sich beim Autor für die freundliche Genehmigung zur Weiterveröffentlichung.