Obwohl Staatsmedien heute keine Daseinsberechtigung mehr haben, wehren sich die Befürworter der Zwangsfinanzierung staatlich privilegierter Medien mit propagandistischen Floskeln gegen die Wahl- und Entscheidungsfreiheit der Konsumenten sowie gegen mehr Markt im Medienbereich.
Unter anderem wird von der Verteidigung des medialen «Service public» gesprochen. Doch was genau steckt hinter diesem Begriff? Erbringt nicht jedes private Unternehmen auch einen «Service public»? Ein privates Unternehmen steht im Dienst der Öffentlichkeit, da jeder Bürger potentiell Kunde oder Konsument sein kann. Jede Ware, jede Dienstleistung, die angeboten wird, steht allen zur Verfügung, ohne Diskriminierung. Die freie Marktwirtschaft ist somit der Inbegriff des «Service public». In der Politik wird dieser Begriff dagegen so verdreht, dass er eine Produktion von Gütern und Dienstleistungen bezeichnet, obwohl diese nicht rentabel sind. Aber die Rentabilität ist kein willkürlicher Anspruch böswilliger Kreise, sie ist der Massstab für die Bedürfnisse und Präferenzen der Öffentlichkeit. Ein Unternehmen ist rentabel, weil es der Öffentlichkeit am besten dient. Echter «Service public» ist definitionsgemäss rentabel. Im Wettbewerb bewähren sich nur die Unternehmen, die den Dienst an der Öffentlichkeit ernst nehmen.
Der «Service public» einer SRG, der den Massstab der Rentabilität ebenso ignoriert wie die Signale der freien Preisbildung, orientiert sich somit gerade nicht am Dienst an der Öffentlichkeit, sondern an den Bedürfnissen und Wünschen der politischen Entscheidungsträger — seien dies der Bundesrat, der die Zwangsgebühren festsetzt, das Parlament, das den gesetzgeberischen Rahmen verfasst, eine Stimmmehrheit, die ihren Geschmack der Minderheit aufzwingt, oder der lobbyierende Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung des Unternehmens, die dank der Zwangsfinanzierung ihre eigenen Vorstellungen und Privilegien durchsetzen können.
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