Individuelle Abwehrrechte, also das Recht auf Unversehrtheit von Körper und Eigentum, mussten im Laufe der Geschichte mühsam erstritten und erkämpft werden. Sie sind der Schlüssel zu einer friedlichen und freien Gesellschaft, welche prosperiert und den Lebensstandard breiter Bevölkerungsschichten anzuheben vermag.
Diese ursprünglichen Menschenrechte geraten allerdings zunehmend unter Druck. Indem die Menschenrechts-Definition unter dem Einfluss des erstarkten Sozialdemokratismus im 20. Jahrhundert kurzerhand umgewandelt wurde und neu auch Anspruchsrechte und kollektive Rechte umfasst, wird ein Spagat gemacht, der letztlich dazu führt, dass Abwehrrechte relativiert und verdrängt werden. Verheerend wirkt, dass dieser Widerspruch in die UN-Menschenrechtscharta und in diverse nationale Verfassungen eingeflossen ist und dort eine schädliche Wirkung entfaltet.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, herzuleiten und festzulegen, welche Rechte tatsächlich dem Gebot der Universalität genügen und damit als «Menschenrechte» charakterisiert werden können. Die Besinnung auf echte Menschenrechte, verstanden als Abwehrrechte, ist letzlich der einzige Weg zu einer friedlichen und freien Gesellschaft, zumal diese implizieren, dass der Austausch von Ideen, Gütern und Dienstleistungen zwischen Menschen auf freiwilliger Basis und ohne die Anwendung von Zwang und Gewalt stattfinden muss.
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