Auch die Welt der Steuern ist voller Mythen. Es gibt einen, der sich besonders hartnäckig hält, wenn es um die Vereinheitlichung von Steuerregeln geht: in Anlehnung an einen Grundsatz, der die freie Marktwirtschaft erleichtern soll, sprechen Politiker jeweils von einem Wettbewerb nach „fairen“ Spielregeln. Die auf einem Markt tätigen Unternehmen sollen alle von den gleichen Produktionsbedingungen, von „gleich langen Spiessen“ profitieren. Das ist eines der Kernargumente zur Vereinheitlichung der Steuersysteme in der Europäischen Union.
So gehört die sogenannte „gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage“ zu den mit grösster Inbrunst durch die EU-Kommission vorangetriebenen Initiativen. 2008 soll ein entsprechendes legislatives Projekt vorgestellt werden. Der EU-Steuerkommissar Lázsló Kovács, ein ehemaliger kommunistischer Apparatschik aus Ungarn (und heutiger Vizepräsident der Sozialistischen Internationalen), beharrt darauf, dass „steuerliche Hindernisse“ durch einen einheitlichen Ansatz zu beseitigen seien.
Die Begründung folgt, recht bedacht, dem oberflächlichen Reiz der Planwirtschaft. So wie die sozialistische Planung die kostspieligen Doppelspurigkeiten hätte beseitigen sollen, die durch den Wettbewerb angeblich entstehen, ist es der erklärte Zweck der gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage, die bei der Einhaltung der Bestimmungen von 27 EU-Steuerhoheiten anfallenden Kosten einzusparen. In beiden Fällen werden die Vorzüge der Zentralisierung überzeichnet und die Vorzüge des Wettbewerbs unterschätzt.
Es ist klar, dass eine vereinheitliche Bemessungsgrundlage der Einfallstor für hohe Mindeststeuersätze ist. Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück ruft bereits nach einem EU-Mindestsatz von 30 Prozent für Unternehmensgewinne. Deutschland war ebenfalls die Triebkraft hinter der Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer. Während anfangs „nur“ die Bemessungsgrundlage zentralisiert wurde, ist heute der Mindestsatz doppelt so hoch wie in der Schweiz.
Die Vorteile des Wettbewerbs beruhen gerade auf der Unterschiedlichkeit der Produzenten und deren Produktionsbedingungen – dies um so mehr, wenn der Wettbewerb infolge der Liberalisierung der Märkte auf das europäische oder weltweite Niveau ausgedehnt wird. Es ist die Aufgabe des Unternehmers, die gesamten Gegebenheiten, steuerliche inbegriffen, ebenso wie seine eigenen Kapazitäten bestmöglich zu nutzen, um gegenüber den anderen wettbewerbsfähig zu sein.
Die Besteuerung ist letztlich nichts anderes als ein einzelner Faktor unter den gesamten Produktionskosten. Würde man der Logik eines „fairen Wettbewerbs“ folgen, wäre es auch notwendig, eine grosse Zahl anderer Ungleichheiten zu vereinheitlichen und auszugleichen. Diese Inkonsequenz der EU-Kommission wurde vom Ökonomen Pascal Salin durch Verweis auf den „unfairen“ Wettbewerbsvorteil spanischer Tomatenproduzenten treffend ins Lächerliche gezogen. Die spanischen Produzenten profitieren im Gegensatz zu den holländischen von einer viel längeren kostenlosen Sonneneinstrahlung. Gemäss der Logik des „fairen Wettbewerbs“ der EU müssten die Spanier nun dazu gezwungen werden, Abdeckungen auf ihre Tomatenkulturen zu legen, um die Bedingungen mit denen ihrer nördlichen Konkurrenten gleichzuschalten.
In der real existierenden Welt kommt es natürlich niemals vor, dass Unternehmer sich mit den genau gleichen Produktionskosten konfrontiert sehen. Und daran ist auch nichts auszusetzen. So haben, um im Beispiel zu bleiben, holländische Tomatenproduzenten innovative Produktionsverfahren entwickelt, um mit den südeuropäischen Bauern mithalten zu können. Nebenbei gemerkt: ohne diese Vielfalt der menschlichen Intelligenz gäbe es keine Notwendigkeit von Märkten, da alle die gleichen Dinge tun würden. Und umgekehrt sind es die Märkte, die technische Innovation, Differenzierung, Spezialisierung und Arbeitsteilung fördern.
Klar stellen die lokalen und nationalen Steuerpraktiken eine grosse Anzahl an Verzerrungen und Diskriminierungen für die Unternehmen dar. Die progressive Besteuerung bestraft beispielsweise die Leistungsbereitschaft und den Erfolg. Die Steuern des Vermögens und des Kapitals verzögert deren Akkumulation und bremst die Produktion von Gütern, die den Bedürfnissen der Konsumenten besser und auf kostengünstigere Weise entsprächen.
Alle diese Konsequenzen sind der Besteuerung als solcher inhärent. Eine Vereinheitlichung würde nichts anderes bewirken als eine Verstärkung dieser schädlichen Folgen. Genau diesen Umstand versuchen die Politiker mit ihrer Rede von „fairen Wettbewerb“ zu verschleiern. Ihnen scheint es eher darum zu gehen, die Kosten der Unternehmen in anderen Ländern zu erhöhen, um diese weniger wettbewerbsfähig zu machen, als darum, die lokalen oder nationalen Steuergesetzgebungen attraktiver zu gestalten. Der „faire Wettbewerb“, wie er von der EU im Rahmen der Steuervereinheitlichung angestrebt wird, ist nichts anderes als eine besonders heimtückische Form des Protektionismus.
Publiziert in Schweizer Monatshefte