Das «Drei-Säulen-System» der Schweiz wird überschätzt, seine Schwächen durch regelmässige Steuererhöhungen vertuscht. In der AHV finanzieren aktuell die Lohnabzüge nur noch 72% der Rentenausgaben, während der Rest durch Steuern kompensiert werden muss. Dieses Problem wird sich angesichts der demografischen Verhältnisse noch verschärfen. Im Jahr 2016 schrieb die AHV einen Fehlbetrag von 767 Millionen Franken. Das Umlageergebnis ist seit 2014 defizitär. Diese Fehlentwicklungen mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer anzugehen, wird die Probleme weiter verschärfen, zumal primär Personen mit bescheidenem Einkommen darunter leiden und die Generierung von Wohlstand, welche Grundlage der AHV-Finanzierung ist, zusätzlich behindert wird.
Auch die zweite Säule der Altersvorsorge, die Berufliche Vorsorge, ist durch eine beständige Politisierung zu einem Problemfall geworden. Der vom Bundesrat festgesetzte Mindestzins für die minimale Rendite der Pensionskassen hat fatale Folgen: Ist er zu niedrig, sind verpasste Renditemöglichkeiten die Folge, ist er zu hoch, werden die Kassen zu übermässigem Risiko gezwungen. Der politischen Willkür ausgesetzt ist auch der Umwandlungssatz, der eine ungerechte Umverteilung verursacht. Von einem echten Wettbewerb zwischen den Kassen kann aufgrund des Pensionskassenzwangs, dem Angestellte unterworfen sind, nicht die Rede sein. Dies hat Auswirkungen auf die Qualität und die Kundenorientierung der Leistungen, die sich von Vorsorgelösungen auf dem freien Markt wesentlich unterscheiden.
Aufgrund der Mängel des heutigen Systems ist der Übergang zur individuellen Kapitalisierung das Grundprinzip einer Altersvorsorge mit Zukunft. Vor allem sichert die meist auf individuellen Sparkonten beruhende Kapitalisierung ein echtes Eigentumsrecht. Das zurückgelegte Kapital gehört dem Sparer und kann übergegeben werden — im Unterschied zu Lohnabzügen und Steuern, die in der Regel sofort verwehen.
Die Kapitalisierung ist daher dem Umlagesystem auch moralisch überlegen, da die Leistungen nicht mehr zu Lasten Anderer, vor allem junger Generationen, ausbezahlt werden. Damit stärkt die Kapitalisierung die Gleichheit vor dem Gesetz, nicht nur, weil die Eigentumsrechte der Sparer respektiert werden, sondern auch, weil die Rente hier in Übereinstimmung mit den Arbeits- und Sparanstrengungen derjenigen stehen, die sie in Anspruch nehmen.
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2., aktualisierte und überarbeitete Auflage