Liberale merken oft nicht, wie stark sie nur schon durch die Terminologie ins Argumentationskorsett der Sozialisten eingezwängt werden. Wenn ich mich als Leiter des Liberalen Instituts gegen Zwänge aller Art wehre, werde ich immer wieder darauf angesprochen, was denn von den Zwängen zu halten sei, die mit «wirtschaftlicher Macht» zu tun hätten, zum Beispiel dem «Zwang auf die Lohnabhängigen». Diese sozialistische Floskel soll mit fünf Thesen gekontert werden. Erstens: Die Wirtschaft hat keine genuine beziehungsweise intrinsische Macht. «There ain’t no such thing as economic power» — so etwas wie wirtschaftliche Macht gibt es gar nicht. Diese These schockiert gelegentlich sogar ein liberales Publikum. Aber die Diskussion darüber ist erwünscht und hiermit eröffnet. Sie zeigt, dass «Macht», «Herrschaft» und «Zwang» unterschiedlich definiert werden. Wer aber im Zusammenhang mit einer auf dem Tauschprinzip aufbauenden Wirtschaft von Zwang und Macht spricht, muss seine Argumente belegen können.
Akteure, nicht Getriebene
Wie wird man denn zum Opfer der Ausübung von wirtschaftlichem Zwang? Kann etwa das grosse Unternehmen Nestlé jemanden dazu zwingen, seine Produkte zu konsumieren, seine Aktien zu kaufen oder dort zu arbeiten? Als einen von der Werbung Gelockten und Verführten vielleicht — Verführung ist eine Macht. Lessing hat sie «die höchste Macht» genannt und damit vor über 200 Jahren den Stellenwert der Frauenpower erkannt. Aber ist verführerische Werbung mit wirtschaftlichem Zwang gleichzusetzen?
Zweitens: Jeder vernünftige mündige Mensch kann sich gegen Verführung wappnen und gegen Manipulation aller Art wehren. Wir sind nicht hilflose Opfer der Werbung, willenlose Verführte am Gängelband allmächtiger Verführer.cVerführung soll als Bedrohung der Freiheit nicht verniedlicht werden. Auch der mündige Mensch ist beeinflussbar. Darum ist es so wichtig, dass diese Einflüsse vielfältig sind und konkurrieren. Ein offener Meinungsmarkt, auch im Bereich der Werbung, ist das beste Mittel gegen Manipulation. Darum dürfen die Massenmedien nicht monopolistisch beherrscht und auch nicht als staatsmonopolistischer «öffentlicher Dienst» betrieben werden, in dem die jeweils vorherrschende öffentliche Meinung den Ton angibt. Darum ist es so wichtig, dass es in der Medienlandschaft kreative Aussenseiter gibt, die die kollektiven Verführungen kritisieren, die sonst im grossen Strom der öffentlichen und veröffentlichten Meinung verborgen blieben.
Drittens: Es gibt gute Gründe, den Zwang als «äussere Fremdbestimmung durch Personen und Institutionen» zu definieren und nicht als Konsequenz der Tatsache, dass der Mensch ein teilweise triebgesteuertes und genetisch programmiertes Mängelwesen ist. Ist es gerechtfertigt, für die Werbung denselben Begriff Zwang zu brauchen, dem wir im politischen Bereich in viel handfesterer Form im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckung, Zwangsabgaben und Strafrecht begegnen?
Recht auf Kündigung ist zentral
Wer in der Definition von «Zwang» psychologische und biologische Aspekte ins Zentrum stellt, kommt letztlich zum Schluss, dass wir unser Leben nur noch als Spielball unserer Hormonausschüttung und als genetisch und soziobiologisch programmierte Zwangsvollstrecker absolvieren. Der Liberalismus geht aber davon aus, dass es trotz unbestreitbarer Rahmenbedingungen einen Handlungsspielraum für frei gewählte, selbst verantwortete Entscheidungen gibt.
Viertens: Ein Unternehmen hat als Arbeitgeber keine Macht über seine Arbeitnehmer. Gibt es also im Erwerbsleben keine «ökonomische Macht»? Arbeiten wir alle freiwillig? Natürlich kann kaum jemand diejenige Arbeit wählen, die seinen Wunschvorstellung jederzeit voll entspricht. Arbeit beruht auf einem vertraglich vereinbarten Geben und Nehmen, in dem beide Partner möglichst viele Vorteile anstreben.
Arbeitsverträge sind in einer liberalen Zivilgesellschaft grundsätzlich kündbar. Was die einen «Entlassung» oder «auf die Strasse stellen» nennen und aus sozialistischer Sicht als Verstoss gegen das «Menschenrecht auf Arbeit» brandmarken, ist aus liberaler Sicht die normale Wahrnehmung des Rechts auf Kündigung. Die Möglichkeit zum Stellenwechsel und zur Neubesetzung ist die Voraussetzung für die freie Wahl des Arbeitsplatzes und die freie Auswahl des Arbeitnehmers. In einer Privatrechtsgesellschaft gelten Arbeitsverträge als Vereinbarung unter den Direktbetroffenen und Direktbeteiligten, die im Rahmen der vereinbarten Regeln auch beendet werden kann.
Klar ist: Eine Kündigung ist für den Arbeitnehmer ein oft massiver und schmerzlicher Eingriff. Aber auch die Arbeitgeberseite muss mit den negativen Folgen einer Kündigung durch den Arbeitnehmer fertig werden. Sie können vor allem für Kleinbetriebe existenzbedrohend sein. Ein hoher arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz begünstigt die Arbeithabenden und diskriminiert die Arbeitsuchenden — eine Quelle der Jugendarbeitslosigkeit.
Die Schweiz hat auf Grund ihres weniger regulierten Arbeitsmarkts, in dem Kündigungen grundsätzlich zulässig sind, markant weniger Arbeitslose als Deutschland. Dieses hält immer noch den Mythos des sozial motivierten Kündigungsschutzes hoch und leistet damit der asozialen Verkrustung des Arbeitsmarkts, der Arbeitslosigkeit und der Diskriminierung der Jungen Vorschub. Das Leid, das diejenige Arbeitslosigkeit bewirkt, die durch überregulierte Arbeitsmärkte verursacht wird, ist ungleich grösser als die Unannehmlichkeiten eines Stellenwechsels, der Folge einer Kündigung ist, selbst wenn er mit einer Lohneinbusse verbunden ist. Es gibt weder ein Recht auf lebenslängliche Lohnerhöhungen noch auf lebenslängliche Beschäftigung im selben Unternehmen.
Das sozialistische Gegenkonzept zu offenen Arbeitsmärkten ist die Zwangsverteilung der Arbeit durch zentral verwaltende Kommissare beziehungsweise eine Staatsanstalt. Die Folgen sind bekannt; zuerst Vollbeschäftigung, dann Vollbankrott.
Fünftens: «Die Wirtschaft, das sind wir alle.» Sie besteht aus Arbeitgebern, Arbeitnehmen, Kunden, Konsumenten, Mietern usw. und wird erst zu etwas politisch Organisiertem, wenn der Staat dies veranlasst oder in einem korporatistischen System erzwingt.
Staat und Wirtschaft trennen
Aus liberaler Sicht ist die Wirtschaft ein sich spontan verändernder Aspekt des Lebens. Er umfasst den Austausch von Gütern, Dienstleistungen und Vermögenswerten aller Art. Doch auch der Austausch von Wissen, Ideen, kulturellen Leistungen sowie Sympathien und Antipathien gehört zum Leben. Jeder dieser Bereiche muss sich den Einfluss in der Politik, den Schlüssel zur Teilhabe am Zwangsmonopol, borgen oder erkaufen. Dass das immer wieder mit Erfolg geschieht, kann man den Akteuren der Wirtschaft nicht vorwerfen. Es ist Aufgabe des politischen Systems, sich so gut wie möglich gegen solche Einnistung zu wappnen und zur Wehr zu setzen.
Je grösser und intransparenter eine Organisation ist (zum Beispiel die EU), desto grössere Chancen haben die Lobbyisten, die sich ihren Einfluss auf Gesetzgebung und Regulierung sichern — selbstverständlich, so wird behauptet, nicht im Interesse ihrer Firma oder ihrer Branche, sondern im «öffentlichen Interesse». Auch auf lokaler und regionaler Ebene lassen sich Politik und Wirtschaft nicht vollständig abschotten. Doch auf dieser Ebene schauen sich die gemischt politisch und wirtschaftlich vernetzten Akteure, die meistens in der einen oder andern Rolle auch Konkurrenten sind, gegenseitig wirksamer auf die Finger.
Quintessenz: Die möglichst vollständige Trennung von Wirtschaft und Staat sowie die umfassende Privatisierung und Deregulierung sind liberale Postulate erster Ordnung und nicht die Marotte von ideologisch blinden marktgläubigen Neoliberalen. Durch diese Trennung wird gleichzeitig auch das Postulat der Entgiftung «wirtschaftlicher Macht» weitgehend erfüllt — mindestens so lange, als es unabhängige und scharf beobachtende Medien gibt.