Man glaubt zu träumen, liest man die zur Vernehmlassung ausgeschriebene Verordnung «über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern». Auf 28 Seiten und in 79 Paragrafen wird die selbstverständlichste Sache der Welt künftig den Behörden unterworfen. Wer also Kinder hüten will, muss sich scharfe Verbote, Kontrollen, Bewilligungen gefallen lassen. Der Bundesrat verriegelt einmal mehr eine bisher freie Tätigkeit.
Wer «Bewilligung» sagt, meint gleichzeitig auch «Verbot». Denn mehr als vier fremde Kinder darf eine Tagesmutter überhaupt nicht mehr betreuen, sonst wird sie eine «Tageseinrichtung» mit noch mehr Auflagen und Kontrollen. Und wenn sie oder ein Mann dabei auch noch eigene Kinder hüten, dürfen es insgesamt nicht mehr als fünf Kinder sein.
Aber auch diese geringe Zahl wird gemäss Bundesrat nun bewilligungspflichtig, wenn die Kinder unter 15 sind und das Hüten mehr als 20 Wochenstunden dauert. Das Vorgehen, um Tageseltern zu werden, entspricht dem Untertanenstaat, der hier anläuft, denn man muss «ein Gesuch» stellen, das zehn vorgeschriebene Punkte aufzuweisen hat.
Ganz schlimm ist es natürlich, wenn dabei noch Geld bezahlt wird. Sobald das Kinderhüten entgeltlich verläuft, muss für die vier Kinder ein «Betreuungsvertrag» unterzeichnet werden. Die Bürokratie verlangt Bürokratie — ein solcher Vertrag muss 15 Posten enthalten, beispielsweise einen «Betreuungsplan», die «kulturelle und religiöse Erziehung des Kindes» und «das Vorgehen bei Konflikten». Fliesst kein Geld, spielen diese zusätzlichen Kontrollen offenbar keine Rolle.
Aber schon die im Normalfall vorgesehenen Regulierungen sind drückend. Denn die Kantone müssen eine «Fachbehörde» einrichten, welche die Bewilligungen erteilt. Natürlich muss sie diese auch überwachen, ferner eine Beratung für Tageseltern bieten und Weiterbildung betreiben. Ohne Kurse geht gar nichts — «Tages- und Pflegeeltern müssen einen Einführungskurs besuchen». Darüber hinaus kann die kantonale Behörde sie zu Weiterbildungskursen zwingen.
Die Überwachung funktioniert weiter auch mit statistischen Angaben, welche die Tages- und Pflegeeltern jährlich an die Behörde abliefern müssen. Diese Angaben wiederum müssen vom Bundesamt aufgearbeitet werden. «Es definiert die notwendigen Merkmale, die entsprechenden Merkmalsausprägungen, Nomenklaturen und Kodierschlüssel.» Hier läuft die Bürokratie schon Amok.
Aber die Kantonsbehörden müssen auch spionieren — nämlich gewährleisten, dass «die Kinder in ihrer körperlichen, geistigen, sozialen und emotionalen Entwicklung gefördert werden und aufgrund des familiären, kulturellen oder religiösen Hintergrundes nicht diskriminiert werden».
Das sind sieben Kriterien, welche den garantierten Anlass zu behördlicher Detailwut im Kleinen bieten werden. Denn wie immer hinge der kantonale oder kommunale Beamte, wenn etwas passiert. Also werden Kantone und Gemeinden die Bundesverordnung noch verschärfen, und die kontrollierenden und bewilligenden Beamten werden sich dichte Pflichtenhefte geben, damit man ihnen nichts vorwerfen kann.
Hinzu kommt, dass bei grösseren Tageseinrichtungen die freie Betätigung ebenfalls geschlossen wird — es werden Diplome und abgeschlossene Ausbildungen in Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, sozialer Arbeit oder Psychologie gefordert. Desgleichen zwingt man die Mitarbeiter zu jährlichen Weiterbildungen. Die vorgeschriebenen Statistiken, Meldungen, Belege, Verzeichnisse für Tageseinrichtungen füllen den Verordnungsentwurf seitenlang.
Die Verordnung verrät ihren Geist in einem ganz offensichtlichen Punkt — die Eltern der Kinder kommen praktisch nicht vor. Ausserdem kann die Bundesbehörde keine gravierenden Missstände, keine unhaltbare Situation der Tagesbetreuung von Kindern vorweisen. Eines der dürftigsten Argumente verweist auf oft fehlende Haftpflichtversicherungen, wenn die Kinder im betreuenden Haushalt Schäden anrichten. Dies hat man aber noch immer unter Nachbarn regeln können. Mangels anderer Gründe behilft sich das Bundesamt mit einer geradezu pompösen Leerformel. Am Anfang hält ein eigener Artikel fest: «Dem Wohl des Kindes ist höchste Beachtung zu schenken.» Darauf wäre nun wirklich niemand gekommen. Mit dieser Enteignung einer freien Tätigkeit, nämlich ein paar Kinder betreuen zu dürfen oder auch eine Tageseinrichtung zu führen und allenfalls Geld entgegenzunehmen, folgt die Bundesbürokratie einem verheerenden Weg.
Sie hat schon den früher freien Beruf des Fahrlehrers gebändigt, die kleinen, privaten Vermögensverwalter an die Kandare genommen, sie schreibt den Hundekäufern Hundekurse vor, sie führt eine Liste mit weit über 50 reglementierten und bewilligungspflichtigen Berufen in der Schweiz. Sie verbietet den Medizinern, neue Praxen einzurichten — entgegen der Verfassungsgarantie der freien Berufsausübung.
Immer werden gegen diese wirtschaftlichen Freiheiten die Wünsche nach Qualität und Sicherheit angeführt — als ob die Bürger dies nicht selbst verfolgen könnten, als ob, wenn wirklich nötig, die Berufsgruppen sich nicht selbst organisieren könnten.
Wir werden beim Ablauf der Vernehmlassung nach dem 15. September alle jene Antwortenden hier vorführen, welche dieser Verordnung zustimmen und einmal mehr die wirtschaftliche, nachbarschaftliche und gesellschaftliche Freiheit einebnen. Das «Gehäuse neuer Hörigkeit», das der Soziologe Max Weber vor hundert Jahren fürchtete, soll sich nicht über die Schweiz legen.
Die Verordnung verrät in einem Punkt ihren Geist: Die Eltern der betreuten Kinder kommen nicht vor.
Dieser Artikel wurde in der «NZZ am Sonntag» publiziert. Das Liberale Institut bedankt sich beim Autor für die freundliche Genehmigung zur Weiterveröffentlichung.