Der «Steuerstreit» zwischen der Schweizund der EU und das Vorgehen der deutschen Regierung gegen Liechtenstein illustrieren die Mühe der Regierenden, Wettbewerb in diesem Bereich zu akzeptieren — obwohl sie ihn sonst meist loben und angeblich bloss regeln wollen. Das Projekt einer gemeinsamen Berechnungsbasis für die Besteuerung der Unternehmen in der EU ist ein anderes Beispiel: Wie zu Beginn bei der Mehrwertsteuer geht es im Moment zwar nur darum, die Steuerbemessungsgrundlage zu vereinheitlichen.
Doch in der Zwischenzeit wurde in der EU ein minimaler Mehrwertsteuersatz von 15% festgelegt. Ohne das angepeilte Ziel zu kaschieren, hat der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück bereits einen Minimalsatz von 30% für Unternehmen gefordert. Auch Privatpersonen befinden sich in der Schusslinie, seit die Zinsbesteuerung und die Pflicht zur Deklaration grösserer Euro-Bargeldbeträge an der Grenze eingeführt worden sind.
Vielfalt bringt mehr Wohlstand
Was noch mehr beunruhigt, ist, dass die Steuerharmonisierung oft mit ökonomischen Argumenten begründet wird. So wird behauptet, homogene Steuern könnten die Funktionsweise von Märkten verbessern. Transaktionskosten und wirtschaftliche Verzerrungen würden durch sie reduziert. Vor allem multinationale Unternehmen erliegen aus verständlichen Gründen dem Reiz dieser Argumentation. Dabei wird jedoch die vorteilhafte Rolle der institutionellen Konkurrenz zwischen Ländern ausgeblendet. Selbst wenn es stimmen würde, dass die Unterdrückung der Vielfalt in einem ersten Schritt die Kosten senkt, so entfacht sie gleichzeitig eine monopolistische Dynamik, die stets zulasten der Tauschpartner des Monopolisten geht. Das Steuermonopol verunmöglicht den Vergleich unterschiedlicher Steuerpraktiken, die Identifikation der besten Systeme und folglich die institutionelle Innovation. Es hebt damit den Druck zu einer gewissen Haushaltdisziplin auf und schafft die Grundlage für weitere Steuererhöhungen.
Die Erfahrung widerspricht vollständig den Behauptungen der EU und der OECD. Es sind eben genau die steuerliche Vielfalt und die Verwendung «steuerlicher Refugien» durch multinational agierende Unternehmen, die die Effizienz der Märkte erheblich steigern, nicht ihre Beseitigung. Sie führen sie zu höheren Investitionen und einer Steigerung der Wohlfahrt, sie reduzieren Verzerrungen der Steuersysteme, wie die Besteuerung von Kapital oder die mehrfache Besteuerung identischer Erträge auf verschiedenen Organisationsstufen. Die steuerlichen Refugien dienen nicht zuletzt als Kanal für Gelder, mit denen Direktinvestitionen in EU-Ländern finanziert werden. Vielfältige und flexible internationale Kapitalmärkte verhindern, dass sich Unternehmen auf einem lokal «gefangenen» Kapitalstock ausruhen können, und stimulieren den Wettbewerb um die effiziente Allokation von Ressourcen — zugunsten der Konsumenten.
Entgegen der eigentümlichen EU- und OECD-Interpretation ist also festzuhalten, dass effiziente Märkte und Liberalisierung eben nicht eine Vereinheitlichung, sondern die Vielfalt institutioneller Rahmenbedingungen voraussetzen. Tatsächlich liefert die EU mit ihrem Konzept der «Harmonisierung » selbst das schlagendste Argument gegen eine vereinheitlichende «Liberalisierung» von oben. Regelmässig transferiert die EU den Protektionismus ihrer Mitgliedstaaten auf die Ebene des Kontinents und potenziert so seine schädlichen Wirkungen.
Der Prozess der «europäischen Einigung» untergräbt damit die ihm zugrundeliegenden vier Grundfreiheiten der Römer Verträge von 1957. Der «gemeinschaftliche Besitzstand» (Acquis communautaire) beläuft sich auf ungefähr 90 000 Seiten, zu denen noch die 15 000 Seiten Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshofs hinzukommen. Eine europäische Steuervereinheitlichung stellt daher eine weitere protektionistische Gefahr dar.
Es ist nicht banal, sich in Erinnerung zu rufen, dass Europa seinen historischen Aufschwung v. a. der Vielfalt und Zersplitterung der politischen Macht verdankt. Die Konkurrenz der politischen Systeme und die Abwesenheit einer Zentralmacht waren entscheidende Faktoren in der Entwicklung der Renaissance, der Aufklärung, der industriellen Revolution und damit auch des enormen Wohlstands, der sich in Europa in der Folge einstellte. Nach dem Fall Roms erlaubte die politische Zersplitterung Europas den Individuen, «mit den Füssen abzustimmen» und ihr Kapital mit sich zu nehmen.
Segensreiche Zersplitterung
Das förderte die politische Mitbestimmung der Bürger und die Entstehung von Parlamenten und freien Städten. Zugleich wurde so die raubmässige Besteuerung durch die jeweiligen territorialen Herrscher begrenzt. Die gegenwärtigen Anstrengungen der Europäischen Kommission, diese Fortschritte rückgängig zu machen, müssen als geradezu antieuropäisch bezeichnet werden. Sie stehen im Widerspruch zum geschichtlichen Erfolg und Vorsprung, den Europa auf andere, selbst technologisch weiter fortgeschrittene Regionen erzielt hat.
Aufgrund ihrer institutionellen Ordnung und der steuerlichen Dynamik einiger Kantone kann die Schweiz, gemeinsam mit anderen Ländern, weiterhin einen gewissen Schutz des Eigentums und der Freiheit der europäischen Bürger vor der Vereinheitlichung der Steuersysteme bieten. Dabei geht es um die Bewahrung und Vermehrung produktiven Kapitals, um Innovation, Wohlstand und Beschäftigung, ja letztlich dieWahrung des hohen Lebensstandards und der individuellen Rechte in Europa. Die Schweiz trägt als aufgeklärte Aussenseiterin eine moralische Verantwortung, dem erdrückenden Steuerkartell zu widerstehen. Im Interesse aller Europäer hat sie das Vorbild für das Modell des Steuerwettbewerbs zu bleiben.
Publiziert in Finanz und Wirtschaft