In der Schweiz mit ihrer bis heute weltweit einzigartigen föderalen Staatsform erkennt man die beiden zentralen Funktionen des Föderalismus «Einheit in der Vielfalt», d.h. Vereinigung unterschiedlicher Völker und Regionen unter gemeinsamer Verfassung, und «Vielfalt in der Einheit», d.h. Schutz der Minderheiten vor einer systematischen Majorisierung durch zugewiesenen Spielraum für Selbstbestimmung, vorzüglich verwirklicht.
Die (polit-) ökonomische Föderalismusforschung nimmt ihren Anfang in den 1970er-Jahren mit dem sogenannten «Dezentralisierungstheorem». Das Theorem besagt, dass der Föderalismus den regional unterschiedlichen Ansprüchen an den Staat optimal gerecht werden kann, indem er die unterschiedlichen staatlichen Leistungen nach dem Subsidiaritätsprinzip effizient der jeweils geeigneten Ebene zuordnet.
Das Ziel des Föderalismus besteht nicht nur in der perfekten Allokation der öffentlichen Leistungserbringung an die jeweiligen Staatsebenen, sondern es sind auch die erforderlichen Steuerquellen zur Finanzierung des Angebots auf der jeweils gleichen staatlichen Ebene bzw. vom gleichen Gemeinwesen gemäss dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz zu erschliessen. Entscheidung, Bereitstellung und Finanzierung von staatlichen Leistungen erfolgen somit aus derselben zuständigen Staatsebene (Prinzip «Haftung, Kontrolle und Risiko aus einer Hand»).
Der Föderalismus befindet sich seit den 1990er-Jahren sowohl innen- als auch aussenpolitisch zunehmend unter Druck. Die machthemmende Wirkung des politischen Wettbewerbs wird durch mehrere entgegengesetzte Entwicklungen massgebend beeinträchtigt. Die verstärkten innerstaatlichen Zentralisierungstendenzen sind zweifellos namentlich der mehrheitlich faktisch zwingenden Anpassung an das Recht der Europäischen Union geschuldet. Dazu kommt, dass Bundesverwaltung und Bundespolitik die Bundeskompetenzen äusserst extensiv auslegen.
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