Nach der Überzeugung diverser Organisationen und Hilfswerke sind die sozialen und ökologischen Probleme in Entwicklungsländern vor allem auf eines zurückzuführen: gewissenlose internationale Unternehmen aus den Industrienationen. Als Gegenmassnahme wird gefordert, dass Unternehmen auch im Lande ihres Hauptsitzes, also beispielsweise in der Schweiz, auf Schadenersatz verklagt werden können, wenn sie oder ihre Tochterunternehmen an einem x-beliebigen Ort der Welt gegen dort nicht geltende Regulierungen verstossen haben.
Dieser Vorschlag ist problematisch: Die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen vor Ort würden nicht mehr im Vordergrund stehen, und nicht zuletzt würden die neuen Regeln und Befugnisse auch neue Möglichkeiten schaffen für Betrug, Kungelei und Bestechung. Zudem begünstigt man lediglich die nicht westliche Konkurrenz, wenn man europäische Unternehmen durch regulatorische Auflagen von den entsprechenden Märkten verdrängt. Es ist wenig plausibel, dass nicht-westliche Konzerne sorgsamer mit Menschen und Natur umgehen.
Ohne die technischen und finanziellen Möglichkeiten der Konzerne sähe es für Arbeiter und Umwelt vermutlich weitaus düsterer aus. Ein Vergleich mit den hochriskanten und ineffizienten Abbaumethoden kleingewerblicher Schürfer legt dies im Falle des Bergbaus jedenfalls nahe. Im Interesse eines möglichst hohen Nutzens sollten Konzerne die Freiheit haben, die Prioritäten auch bei Sozial- und Umweltmassnahmen selber festzulegen. Die verfügbaren Ressourcen können so in konkrete Verbesserungen investiert werden und nicht in umfangreiche Dokumentationen zur Selbstdarstellung und zur rechtlichen Absicherung.
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