Als sich in der Mitte des letzten Jahrhunderts der Begriff in der deutschen Sprache einbürgerte, bezeichnete man eine Ordnung dann als «sozial», wenn sie nicht durch die bewusste Organisation des Staates geschaffen wurde, sondern spontan gewachsen war. Die für den klassischen Liberalismus entscheidende Trennlinie zwischen rechtlich bzw. staatlich geordneten Verhältnissen und nicht-staatlichen, durch spontane Prozesse durch das «unvorhergesehene Ergebnis des Ineinanderspiels des Handelns vieler Individuen und Generationen» entstandenen, wurde ausgerechnet mit dem Begriffspaar «staatlich» und «sozial» gekennzeichnet.
Hayek bezieht sich in seiner Attacke auf die «soziale oder distributive Gerechtigkeit» ausdrücklich auf David Hume und Immanuel Kant, von dem folgendes Zitat aus dem «Streit der Fakultäten» (1798) als Motto vorangestellt wird: «Wohlfahrt aber hat kein Prinzip, weder für den, der sie empfängt, noch für den, der sie austeilt (der eine setzt sie hierin, der andere darin); weil es dabei auf das Materiale des Willens ankommt, welches empirisch und so einer allgemeinen Regel unfähig ist.» Mit dieser Anknüpfung und mit der darauf abgestützten Umschreibung von «Gerechtigkeit» entfernt sich Hayek allerdings meilenweit von dem, was wohlfahrtsstaatlich deformierte Zeitgenossen heute unter Gerechtigkeit verstehen. Nicht nur die ursprüngliche Bedeutung von «sozial», sondern auch die ursprüngliche Bedeutung von «gerecht» im Sinn von «regelgetreu», «nicht-willkürlich», wird durch den allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr gedeckt.
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